Die Vermögensnachfolge ist für Familien von großer Bedeutung, insbesondere wenn es um die Weitergabe von Familienunternehmen und Familienvermögen geht. Hierbei ergeben sich diverse rechtliche und tatsächliche Herausforderungen, die es im Sinne einer reibungslosen Vermögensnachfolge zu bewältigen gilt. Die Familiengesellschaft stellt eine rechtliche Struktur dar, die in diesem Kontext eine effektive Lösung für die Vermögensnachfolge bieten kann. Entsprechend trifft man in der Praxis auch zahlreiche Familiengesellschaften an.

Die Familiengesellschaft stellt eine rechtliche Struktur dar, welche im Kontext einer Vermögensnachfolge bieten kann. Erfahren Sie hier mehr über diese rechtliche Struktur.
Bei der Ausgestaltung einer Familiengesellschaft existieren viele Möglichkeiten. Hier erhalten Sie einen Überblick! (credits:adobestock)

I. Welche rechtliche Struktur und Charakteristika haben Familiengesellschaften?

Die Familiengesellschaft – oder auch Familienpool oder Familienholdung – ist eine Form der Gesellschaft, bei der Familienmitglieder als Gesellschafter auftreten und gemeinsam ein Unternehmen führen. Sie können sowohl in Form einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) als auch in Form einer Personengesellschaft (z.B. GbR, KG, GmbH & Co. KG) auftreten. In diese Familiengesellschaft bringt der Vermögensinhaber seine Vermögenswerte in Form von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien oder Kapitalvermögen ein.

An dieser Stelle ist eine wegweisende Entscheidung zu treffen, und zwar in welcher Rechtsform die Familiengesellschaft errichtet werden soll. Insoweit ist zunächst festzustellen, dass es keine allgemeingültige Antwort gibt. Die unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltungen gehen mit jeweils eigenen Vor- und Nachteilen hinsichtlich der mit der Familiengesellschaft verfolgten Zwecke einher.

1. Was sind die steuerlichen Vorteile einer Familiengesellschaft?

Oftmals spielen steuerliche Beweggründe eine Rolle für die Gründung einer Familiengesellschaft. Diesbezüglich lässt sich festhalten, dass die Suche nach der steuergünstigsten Rechtsform im Wesentlichen von den enthaltenen Vermögenswerten und der Art der Einkünfte abhängt. Insoweit ist keine Gesellschaftsform den anderen in jeder Hinsicht überlegen, sodass es stets auf eine individuelle Beurteilung im Einzelfall ankommt.

2. Welche Haftungsbeschränkungen gibt es?

Neben den steuerlichen Erwägungen können auch haftungsrechtliche Erwägungen Bedeutung erlangen, wenn es um die Gründung einer Familiengesellschaft gibt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Beteiligung minderjähriger Kinder im Raum steht. Dann bietet sich die Rechtsform einer KG oder GmbH & Co. KG an, in der Minderjährige Gesellschaftsanteile als Kommanditisten übernehmen, sodass ihre Haftung ein- bzw. beschränkt ist. Bei einer rein vermögensverwaltenden Familiengesellschaft werden Haftungsrisiken im Übrigen ohnehin von untergeordneter Bedeutung sein.

3. Was sind die Gründungskosten für eine Familiengesellschaft?

Ein weiterer Aspekt von allerdings eher untergeordneter Bedeutung sind die Gründungskosten. Diese liegen bei der mit einer notariellen Beurkundung einhergehenden Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) regelmäßig höher als bei den Personengesellschaften.

Welche Rechtsform im Einzelnen die optimale Lösung für die aufgeworfenen Fragen und Herausforderungen bietet, ist anhand einer umfassenden Abwägung der Gesamtumstände mit qualifizierter rechtlicher Beratung zu ermitteln.

Im nächsten Schritt werden die Anteile an der Gesellschaft auf die andere Familienangehörige entweder rechtsgeschäftlich im Wege der Schenkung oder durch Erbschaft übertragen. Erfolgt die Übertragung der Gesellschaftsanteile zu Lebzeiten des Vermögensinhabers, behält sich dieser durch entsprechend Regelungen im Gesellschaftsvertrag einen dauerhaften Einfluss auf das Vermögen vor. Hierfür sind spezielle Ausgestaltungen des Gesellschaftsvertrages notwendig.

II. Was sind die Vorteile einer Familiengesellschaft?

Die Vorteile einer Familiengesellschaft lassen sich zusammenfassend mit den Stichworten Flexibilität, Sicherheit, Kontinuität, steuerliche Gestaltung, Kontrolle und Haftungsbeschränkung beschreiben.

Im Einzelnen:

1. Flexibilität und Transparenz

Insbesondere die Familienpersonengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) bietet eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, wodurch die individuellen Bedürfnisse der Familie und des Prinzipals berücksichtigt werden können. Gleichzeitig bündelt sie das Vermögen und gewährleistet so Transparenz über die Vermögensverhältnisse.

2. Kontinuität und Erfahrungsnachfolge

Die nahtlose Übertragung von Anteilen innerhalb der Familie erleichtert die Kontinuität des Unternehmens und die Weitergabe von Erfahrung und Know-how an die nächste Generation. Eine Zerschlagung des Vermögens durch Erbschaft oder Scheidung wird verhindert.

3. Steuerliche Vorteile

In vielen Fällen bietet die Familienpersonengesellschaft steuerliche Vorteile, beispielsweise durch die Möglichkeit der steueroptimierten Übertragung von Vermögen und die Nutzung von Freibeträgen. Auch ist je nach Sachverhalt die steuerfreie Übertragung von Unternehmensanteilen auf die Familiengesellschaft möglich. Zugleich kann die Einkommensteuer durch Verlagerung von Einkünften auf Familienmitglieder und Ausnutzung derer Einkommensteuerfreibeträge und niedrigeren Progressionsstufen reduziert.

4. Kontrolle

Der Vermögensinhaber kann sich die alleinige Geschäftsführung solange vorbehalten, wie er es für notwendig erachtet. Bei Bedarf kann sogar ein Rückforderungsvorbehalt vereinbart werden. Auch können Nießbrauchvorbehalte seine Machtstellung in der Familiengesellschaft absichern.

5. Haftung

Durch eine haftungsbeschränkende Rechtsform kann die Haftung einzelner Familienmitglieder ausgeschlossen werden (z.B. GmbH & Co.KG). Zudem können Gläubiger der Familienmitglieder nur auf den jeweiligen Anteil des Betroffenen zugreifen. Gesellschaftsvertragliche Bestimmungen können verhindern, dass der Gläubiger Gesellschafter wird bzw. in die Gesellschaftsanteile vollstrecken kann. Zudem kann der Abfindungswert des Anteils im Gesellschaftsvertrag reduziert werden.

III. Was sind die möglichen Nachteile?

Neben den Vorteilen einer Familiengesellschaft sind jedoch auch einige Herausforderungen zu benennen, die mit ihrer Errichtung einhergehen.

1. Interne Konflikte

Uneinigkeiten unter den Gesellschaftern können zu internen Konflikten führen, die sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögensnachfolge auswirken. Dies ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Bedeutung, dass je nach Rechtsform und Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags grundlegende Änderungen der Familiengesellschaft an qualifizierte Mehrheiten geknüpft sein können.

2. Kosten

Wie bereits benannt, geht die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) stets mit einer notariellen Beurkundung einher. Doch auch bei Gründung einer Personengesellschaft (z.B. GbR) kann es aus Gründen der Rechtssicherheit oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig werden, dass der Gesellschaftsvertrag sowie auch die Einbringung der Vermögenswerte notariell beurkundet werden müssen. Hierdurch entstehen entsprechende Kosten. Die Konzeption und Umsetzung einer Familiengesellschaft erfordert zudem eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung, die wiederum zu vergüten ist.

IV. Alternativen zur Familiengesellschaft?

Die Bündelung des Vermögens in einer Familiengesellschaft stellt nicht immer die ideale Lösung dar. Je nach Vermögensstruktur und Zielsetzung kommen auch anderweitige rechtliche Strukturen für die Organisation der Vermögensnachfolge wie die Familienstiftung oder die Testamentsvollstreckung in Betracht.

  • Familienstiftungen bilden selbständige juristische Personen, die Träger des Vermögens werden. Sie bieten den Vorteil großer Kontinuität und Sicherheit, der jedoch vor allem auf Kosten einer geringen Flexibilität geht.
  • Bei der Testamentsvollstreckung handelt es sich um ein erbrechtliches Instrument der Vermögensnachfolge, durch das allein dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung über das Nachlassvermögen übertragen wird. Auf diese Weise ist allerdings keine Vermögensübertragung zu Lebzeiten des Vermögensinhabers möglich.

Fazit

Vor allem die Familienpersonengesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) stellt eine attraktive Option für die Vermögensnachfolge dar, insbesondere wenn es um die steueroptimierte Weitergabe von Unternehmen und Unternehmensanteilen geht. Ihre Flexibilität, Transparenz und steuerlichen Vorteile machen sie zu einer effektiven rechtlichen Struktur für Familien, die langfristig den Fortbestand ihres Vermögens sicherstellen möchten. Dennoch sollten potenzielle Herausforderungen und Risiken in Betracht gezogen und professionelle Beratung in Anspruch genommen werden, um eine maßgeschneiderte Lösung zu gewährleisten, die den individuellen Bedürfnissen der Familie gerecht wird.


Gerne berät Sie der Autor des Beitrags zum Thema der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung und entwickelt mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle rechtliche Gestaltung Ihrer Nachfolgeplanung.

Autor: Dr. Karl Brock

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  • „MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“
    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)

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