Vorsicht bei Auslandsüberweisungen! Bei welchen Geschäften müssen Privatpersonen Meldepflichten beachten?
Achtung Meldepflichten! Auch Privatpersonen bei Auslandsüberweisungen betroffen! (credits: adobestock)

Ein Ferienhaus in Spanien, ein Investmentfond in Luxemburg oder eine Yacht in Italien – viele größere Zahlungen ins Ausland sind schnell gemacht. Was jedoch kaum jemand weiß: Solche Transaktionen können meldepflichtig sein. Und zwar nicht nur für Banken und Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen. Wer diese Pflicht übersieht, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro! Wir erklären, welche Geschäfte von Privatpersonen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten – und wie Sie Ärger bei Auslandsüberweisungen vermeiden.

1. Was steckt hinter der Meldepflicht?

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet jeden, der in Deutschland lebt, bestimmte Auslandszahlungen an die Deutsche Bundesbank zu melden. Ziel ist die Erfassung des internationalen Zahlungsverkehrs für die Statistik – und zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Kurz gesagt: Es geht um Transparenz im Kapitalverkehr.

2. Ab wann muss gemeldet werden?

Zahlungen über 50.000 Euro müssen gemeldet werden. Dabei gilt: Meldepflichtig sind nicht nur Zahlungen an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer, sondern auch Zahlungen, die von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern geleistet oder entgegengenommen werden.

Als Zahlungen gelten auch die Aufrechnung und Verrechnung sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen.

Typische Fälle für Privatpersonen sind etwa:

  • Kauf einer Ferienimmobilie oder eines Grundstücks
  • Erwerb von Booten oder Luxusfahrzeugen
  • Makler- oder Architektenhonorare
  • Wertpapiergeschäfte
  • Beteiligungen an Unternehmen oder Fonds
  • Kapitalerträge aus dem Ausland
  • Zahlungen aufgrund von Erbschaften
  • Übertragung von Kryptowerten

Achtung: Zahlungen auf Ihr eigenes Auslandskonto sind nicht meldepflichtig. Sobald von dort aber Zahlungen an Dritte gehen, kann die Pflicht greifen.

Bei Wertpapiergeschäften kommt es darauf an, wo diese abgewickelt werden:

  • Erfolgt der Kauf über eine in Deutschland ansässige Bank oder ein deutsches Wertpapierinstitut, übernimmt dieses die Meldung an die Bundesbank.

  • Ganz anders sieht es im Ausland aus: Lässt ein deutscher Anleger sein Vermögen etwa von einer Bank in der Schweiz verwalten, unterliegt diese nicht den deutschen Meldepflichten.

    Die Folge: Der deutsche Kunde selbst muss die Meldepflicht erfüllen. Wer also sein Depot im Ausland führt, trägt die volle Verantwortung, Wertpapiertransaktionen ordnungsgemäß an die Bundesbank zu melden.

3. Was fällt nicht unter die Pflicht?

Nicht jede Transaktion muss gemeldet werden. Keine Meldung ist nötig bei:

  • Zahlungen unter 50.000 Euro
  • Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren (werden anderweitig erfasst)
  • Zinszahlungen für ausländische Anleihen und Geldmarktpapiere
  • Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Krediten mit ursprünglicher Laufzeit von maximal zwölf Monaten

4. Fristen und Wege der Meldung

Die Meldung muss spätestens bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats erfolgen. Beispiel: Eine Zahlung im Juni → Meldung bis zum 7. Juli.

Und wie funktioniert das?

  1. Hotline der Bundesbank – praktisch für Einzelfälle
  2. Online über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) – sinnvoll bei zahlreichen oder regelmäßigenTransaktionen (vorherige Beantragung Meldenummer erforderlich)

5. Frist verpasst? Bußgelder und Selbstanzeige

Wer die Pflicht ignoriert oder die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Folge: Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige beim zuständigen Hauptzollamt. Voraussetzungen:

  • Die Verletzung war fahrlässig
  • Sie decken den Fehler selbst auf und melden ihn freiwillig
  • Noch laufen keine Ermittlungen
  • Sie treffen Vorkehrungen, damit es nicht erneut passiert

Klingt einfach – ist es aber nicht. Denn schon falsche Angaben oder fehlerhafte Kennziffern können eine neue Ordnungswidrigkeit auslösen.

6. Unser Rat: Keine Experimente

Wer eine Selbstanzeige abgeben oder prüfen will, ob eine Zahlung meldepflichtig war bzw. ist, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Die Praxis zeigt: Viele Verstöße passieren aus Unwissenheit – teuer kann es trotzdem werden.

7. Fazit

Die AWV-Meldepflichten sind ein stilles Risiko: kaum bekannt, aber mit empfindlichen Folgen.

Unser Tipp:
Prüfen Sie rechtzeitig, ob eine Transaktion meldepflichtig ist. Holen Sie im Zweifel Rat ein. Sprechen Sie uns dazu gern an. Wir helfen Ihnen, Pflichten einzuhalten und Risiken zu vermeiden – bevor aus einem Ferienhaus in Spanien ein Bußgeld in Deutschland wird.


Autor: Alexander Knauss

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  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
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  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

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