Ein in der Praxis häufiger Gestaltungswunsch ist die Überführung eines Betriebes in eine GmbH. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben originär steuerrechtlichen Überlegungen
finden sich häufig auch andere Motive wie etwa die haftungsrechtlichen Vorteile von Kapitalgesellschaften, eine leichtere Aufnahme von Investitionen oder die bessere Handelbarkeit von Gesellschaftsanteilen.

Die Einbringung von Betriebsvermögen oder Gesellschaftsbeteiligungen erfordert jedoch eine besondere Umsichtin der Gestaltung, ebenso wie die Umwandlung eines Betriebes in die Rechtsform der GmbH. Denn bei einem allzu unbedarften Herangehen kann die Umsetzung des Gestaltungsvorhabens schnell zu dem Aufdecken stiller Reserven im Betriebsvermögen führen. Die hieraus resultierende Besteuerung der gehobenen stillen Reserven führt aber häufig zu ganz erheblichen Belastungen für den oder die beteiligten Unternehmer, die im kleinen wie großen Maßstab durchaus existenzbedrohend sein können.

Grundsätzlich sollte zwar davon auszugehen sein, dass steuerlichen Beratern dieses Risiko bekannt ist, gleichwohl zeigt die Praxis, dass immer wieder gerade die Übertragung eines Betriebes oder die Umstrukturierung verschiedener Beteiligungen aus steuerlicher Sicht fehlerhaft vollzogen wird.

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Verfasser

Dr. Martin Geraats

Fundstelle

Steueranwaltsmagazin 6/2018

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