Donnerstag, 21. Juli 2022 ( 11:00 - 11:00 Uhr )

Neuerungen im Geldwäschegesetz

Am 1. August 2021 hat sich das Transparenzregister zu einem Vollregister gewandelt. Bisherige Ausnahmen sind bereits teilweise weggefallen.

Bis zum 30. Juni 2022 mussten sich nun auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH oder UG), Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaften im Transparenzregister eintragen lassen. Es drohen hohe Bußgelder!

Die Inhalte der Veranstaltung:

Einführung zum GWG und Transparenzregister
Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten
Grundlagen zur Meldepflicht an das Transparenzregister
Neuerungen durch das TraFinG
Übergangsfristen und Handlungsbedarf
Unstimmigkeitsmeldungen und Sanktionierungen
Gestaltungen zur Vermeidung von Transparenzregistereintragungen
Künftige Entwicklungen und Fazit

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Veranstaltungsort

Digital

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