Als Kanzlei mit Standorten in Bonn und Berlin – mit langjähriger Erfahrung bei der Beratung von öffentlichen Institutionen – spielt das Beamtenrecht, also das Recht der Beschäftigungsverhältnisse der Beamten des Bundes, der Länder, der Kommunen und der sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren für uns eine wichtige Rolle. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Schnittstellen zum Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes – letztlich finden im öffentlichen Dienst nebeneinander zwei unterschiedliche „Beschäftigungssysteme“ mit eigenständigen Regelungen Anwendung, sodass konkrete Entscheidung und Maßnahmen sowohl nach Tarifrecht als nach Beamtenrecht rechtlich zu bewerten sind. Maßgebliche Medien (WirtschaftsWoche, brand eins, FOCUS) benennen uns regelmäßig als eine der führenden Kanzleien Deutschlands. Wir haben sowohl das rechtliche wie das praktische Knowhow, um komplexe beamtenrechtliche Probleme zu lösen.

EXPERTISE

  • Stellenbesetzungsverfahren (Ausschreibung, rechtmäßige Bewerberauswahl, Auswahlentscheidung, Ernennung)
  • Konkurrentenstreitigkeiten
  • Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses (Voraussetzungen der Ernennung, Entlassung)
  • Berufungsverfahren an Hochschulen
  • Besonderheiten beim Nebeneinander von Tarifbeschäftigten und Beamten
  • Funktionsgerechte Besoldung (Problemlagen bei Stellenbewertungen, Dienstpostenbündelung)
  • Zulagen, Zuschläge, Leistungsbezüge
  • Dienstliche Beurteilung
  • Nebentätigkeit
  • Amtsangemessene Besoldung
  • Versorgungsrecht/Beihilferecht
  • Umstrukturierungen (Versetzung, Umsetzung, Abordnung),
  • Einsatz von Beamten bei Organisationen ohne Dienstherrenfähigkeit (z.B. Sonderurlaub, gemeinsame Berufung, Zuweisung) einschließlich sozialrechtlicher Problemlagen
  • Schadensersatz/Regressforderungen, Rückforderung von Bezügen
  • Einstweiliger Ruhestand, Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
  • Ruhende Beamtenverhältnisse
  • Personalvertretungsrecht

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Dienstherren wie Bund, Länder, kommunale Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beamte und Bewerber. Auch Institutionen, die mit beamtenrechtlichen Fragen in Berührung kommen, insbesondere öffentliche Unternehmen, privatrechtliche Stiftungen, Forschungsinstitute, Vereine und Zuwendungsempfänger zählen zu unseren Mandanten.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022)


  • „Top-Anwältin“ (Ebba Herfs-Röttgen) für Arbeitsrecht

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022)


  • TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht

    (FOCUS SPEZIAL 2022)


  • „Überregional anerkannte Arbeitsrechtspraxis“

    (JUVE Handbuch 2017/2018)


  • „Exzellenter Ruf der arbeitsrechtlichen Praxis“

    (JUVE Handbuch 2016/2017)

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