Kaufleute und Unternehmen treffen grundsätzlich Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten. Abhängig von ihrer Größe, ihrem Geschäftsfeld und ihrer konkreten Tätigkeit kommt eine Vielzahl weiterer Organisations- und Kontrollpflichten hinzu. Im Steuerrecht werden diese ergänzt durch Erklärungspflichten, eine allgemeine Mitwirkungspflicht im Festsetzungsverfahren sowie natürlich die Pflicht zur fristgemäßen Entrichtung der geschuldeten Steuer. Die Regelbefolgung eines Unternehmens in Bezug auf seine steuerlichen Verpflichtungen nennt man Tax Compliance.

Finanzielle und persönliche Risiken

Zwar darf der von den Steuergesetzen gewährte Gestaltungsspielraum selbstverständlich genutzt werden. Die verbindlichen Regelungen des Steuerrechts sind aber einzuhalten. Steuerfehler und -irrtümer gelangen aufgrund der stärkeren Zusammenarbeit der Finanzbehörden und der fortschreitenden Digitalisierung auch in der Finanzverwaltung heute öfter ans Licht als noch vor einigen Jahren. Zugleich wird das Steuerrecht immer komplexer.

Versäumnisse bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sollten aber keinesfalls in Kauf genommen werden. Sie können sich als teuer erweisen: Denn langwierige oder streitige Steuerfestsetzungsverfahren binden Ressourcen, erzeugen finanzielle Unsicherheiten und führen ggf. zu Zuschätzungen, Säumniszuschlägen oder Zinsforderungen.

Den verantwortlichen Organwaltern droht bei der Verletzung der steuerlichen Pflichten des Unternehmens zudem die persönliche Haftung. Im Falle einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung können sie sogar strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Selbst unterhalb der Schwelle des Strafrechts sind Bußgelder von bis zu einer Million Euro für Organe und bis zu zehn Millionen Euro für Unternehmen möglich.

Tax Compliance als Maßnahme der Haftungsvermeidung und Effizienzsteigerung

Eine sorgfältige Tax Compliance ist daher eine Maßnahme der – auch persönlichen – Haftungsvermeidung. Zwar besteht keine Rechtspflicht zur Errichtung eines spezifischen Systems, das die Einhaltung der steuerlichen Pflichten sicherstellt. Jedem Unternehmen bzw. Geschäftsleiter ist aber auch im eigenen Interesse zur Implementierung rechtssicherer Mechanismen zu raten, die eine verlässliche Wahrung der Steuerpflichten gewährleisten.

So werden nicht nur die unerwünschten Folgen eines Konflikts mit den Finanzbehörden vermieden. Es lässt sich auch die Produktivität steigern, indem durch klare Regeln und Zuständigkeiten die Effizienz von ohnehin erforderlichen unternehmensinternen Abläufen (z.B. der Erstellung von Jahresabschlüssen) erhöht wird. Zudem werden reputationsschädigende „Steuersünden“ von vornherein unterbunden. Der zunächst erforderliche unternehmerische und finanzielle Aufwand macht sich langfristig bezahlt.

Tax-Compliance-Management-System

Errichtet ein Unternehmen ein ganzes System unterschiedlicher Maßnahmen zur Einhaltung seiner steuerlichen Pflichten, spricht man von einem Tax-Compliance-Management-System (TCMS). Dieses TCMS umfasst regelmäßig Verhaltensanweisungen und Schulungen für Mitarbeiter, stellt ihnen bei Bedarf Hilfsmittel wie Handbücher, Checklisten oder digitale Tools zur Verfügung und sieht Verfahren zur Risiko- und Fehlererkennung im steuerlichen Bereich vor. Oftmals lässt sich auf im Unternehmen ohnehin bereits etablierten Abläufen aufbauen, diese sollten aber ggf. noch erweitert und durch wirkungsvolle Kontrollmechanismen ergänzt werden. In größeren Unternehmen wird regelmäßig ein Tax-Compliance-Manager berufen, der die Funktionsweise des Systems laufend überwacht und optimiert. Die Finanzverwaltung betrachtet das Vorhandensein eines TCMS im Falle einer Steuerverkürzung als mögliches Indiz gegen einen Vorsatz- oder Leichtfertigkeitsvorwurf.

Fachmännisch umgesetzt reduziert eine professionelle Tax Compliance somit Steuerrisiken, erhöht die interne wie externe Reputation und sichert die Verantwortlichen gegen strafrechtliche Ermittlungen ab. Gerade größere und grenzüberschreitend tätige Unternehmen, die sich einem umfangreichen steuerrechtlichen Pflichtenkatalog ausgesetzt sehen, können von der Einrichtung spezifischer Mechanismen zur Pflichterfüllung profitieren. Dasselbe gilt für Non-Profit-Organisationen, die etwa durch einen Verlust der Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. AO) schnell in ihrer Existenz gefährdet sind.

Bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Compliance-Maßnahmen unterstützt Sie unser Team aus erfahrenen Rechts- und Fachanwälten für Steuerrecht. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen, die Ihnen nicht nur maximale Rechtssicherheit gewährleisten, sondern sich auch reibungslos in Ihre Abläufe einfügen.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2023)

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