Compliance, d.h. die Rechtstreue von Unternehmen, tritt zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit und damit auch der Aufsichtsbehörden. Getrieben durch ein immer größer werdendes gesellschaftliches Bewusstsein für die Verantwortung von Unternehmen wächst weltweit die Regelungsdichte etwa im Bereich Umweltschutz oder ESG (Environmental Social Governance).

So hat die Europäische Union kürzlich die sog. Whistleblower-Richtlinie verabschiedet, deren (verspätete) Umsetzung durch das Hinweisgeberschutzgesetz unmittelbar bevorsteht. Auf nationaler Ebene ist am 1. Januar 2023 das sog. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Eine noch weitergehende Lieferketten-Richtlinie auf EU-Ebene ist bereits in Planung. Zu den Compliance-Regelungen zählen darüber hinaus etwa die Vorschriften zur Korruptions- und Geldwäscheprävention oder die besonderen Anforderungen an den Finanz- und Versicherungssektor.

Das komplexe und sehr dynamische Regelungsfeld der Compliance-Anforderungen ist ohne fachkundige Beratung daher kaum noch zu überblicken. Viele Unternehmen unterwerfen sich zudem freiwillig bestimmten Regelungskodizes, um für Kunden, Arbeitnehmer und Investoren (sog. Stakeholder) langfristig attraktiv zu bleiben.

Vielfältige Pflichten für Unternehmen jeder Größe

Die Anforderungen an die Unternehmen sind dabei im Einzelnen sehr unterschiedlich. Geschäftsleiter müssen eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen und Pflichten im Auge behalten. Größere Unternehmen verfügen daher heutzutage regelmäßig über eine eigene Compliance-Abteilung. Für mittelgroße und kleinere Einheiten ist oft die Einrichtung eines umfassenden Compliance-Management-Systems (CMS) oder die Beauftragung externer Rechtsberater als „Compliance Officer“ sinnvoll, um für die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen gerüstet zu sein.

Zwar sind von Compliance-Vorschriften teilweise nur etwas größere Unternehmen unmittelbar betroffen. Diese geben ihre Pflichten aber regelmäßig vertraglich an kleinere Geschäftspartner weiter, um entweder selbst den sie treffenden gesetzlichen Anforderungen zu genügen (sog. Weitergabepflicht) oder als freiwillige Maßnahme, um der Öffentlichkeit Rechenschaft über ihre Vertragsbeziehungen und Geschäftspartner ablegen zu können oder sich Haftungsansprüche zu sichern (sog. Trickle-Down-Effekt). Daher empfiehlt sich auch in kleineren und mittelständischen Unternehmen zumindest die Berufung eines Compliance-Beauftragten.

Bei den jeweiligen Verhaltenspflichten handelt es sich oftmals „nur“ um sog. Bemühenspflichten, d.h. es wird kein Erfolg geschuldet. Zudem ist der Umfang der Pflichten nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz regelmäßig abhängig von der Größe und den zur Verfügung stehenden Ressourcen des jeweiligen Unternehmens. Unternehmen bzw. deren Geschäftsleiter müssen in diesen Fällen nur die ihnen möglichen Maßnahmen treffen, um Verstöße möglichst zu vermeiden.

Persönliche Haftung möglich

Bei unzureichender Umsetzung drohen allerdings hohe Bußgelder und/oder eine zivilrechtliche Haftung für entstandene Schäden. Das Lieferkettengesetz (LkSG) sieht etwa Sanktionen von bis zu 800.000 € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Zudem ist die Öffentlichkeitswirkung nicht außer Acht zu lassen. Der Reputationsverlust bei Compliance-Verstößen ist oft verheerend und kann im Nachhinein nicht mehr wiedergutgemacht werden.

Im Einzelfall ist sogar eine persönliche Organhaftung bis hin zu einer Freiheitsstrafe möglich, wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer gegen seine Pflichten verstößt. Geschäftsleiter müssen die Einhaltung der Compliance-Anforderungen durch eine entsprechende Organisation des Unternehmens, Schulungen der Mitarbeiter und eine wirksame Kontrolle sicherstellen.

Umfassende laufende Compliance-Beratung

Als Spezialisten und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht sind wir mit allen Fragen der Compliance bestens vertraut. In unserer jahrzehntelangen Tätigkeit haben wir uns auf große bis mittlere Mittelständler, Familienunternehmen und KMUs spezialisiert. Wir kennen die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen. 

Erster Schritt unserer Beratung ist eine Analyse der individuellen Risiken und Pflichten, da je nach Geschäftsfeld und konkreter Tätigkeit ganz unterschiedliche rechtliche Anforderungen bestehen. Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen rechtssichere und zweckmäßige Maßnahmen zur Erfüllung der Ihnen obliegenden Verpflichtungen, etwa einen Verhaltenskodex für Mitarbeiter oder bestimmte Kontrollmechanismen. Bei Bedarf entwerfen wir ein umfassendes CMS und stellen dessen gesetzestreue Implementierung sicher.

Compliance-Vorschriften verlangen regelmäßig nicht nur ein einmaliges Tätigwerden, sondern eine dauerhafte Überprüfung des eigenen Geschäfts. Daher beraten wir Sie laufend bei der Umsetzung der stetig steigenden Verhaltens- und Kontrollanforderungen. Richtig umgesetzt bündeln Compliance-Maßnahmen die erforderlichen Ressourcen bei einer zuständigen Stelle und können so langfristig die Produktivität und Effizienz der unternehmensinternen Abläufe steigern. Im Vergleich mit Konkurrenten stellen sie schon heute einen Wettbewerbsvorteil dar, etwa hinsichtlich der Außenwirkung für Kunden, Geschäftspartner und Arbeitnehmer oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Gemeinsam mit Ihnen finden wir pragmatische Lösungen, um das Potenzial Compliance-gerechter Unternehmensführung für Sie nutzbar zu machen und so langfristig Ihren Erfolg zu sichern.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  •  „MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23)

  • Mit ihrer Weitsicht [beim Thema ESG] ist [MEYER-KÖRING] weiter als viele Wettbewerber.

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23)

  • Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2023)

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