Die Finanzverwaltungen in NRW und Hamburg gehen im Juli 2025 mit neuer Entschlossenheit gegen Steuerhinterziehung in der Influencer-Szene vor. Influencerinnen und Influencer geraten zunehmend in das Visier der Finanzverwaltung. Eine spezialisierte Taskforce prüft derzeit systematisch Einkünfte aus Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube und Twitch. Wer jetzt nicht handelt, riskiert hohe Nachzahlungen, Strafverfahren – und einen nachhaltigen Reputationsschaden.

Influencer und Steuerrecht: Ein komplexes Spielfeld mit hoher Fallhöhe?
Die Monetarisierung durch Werbung, Kooperationen, Affiliate-Links, Merchandising und digitale Inhalte stellt steuerlich komplexe Herausforderungen dar. Häufig fehlt es an professioneller Begleitung – mit schwerwiegenden Folgen:
- Nicht gemeldete Einnahmen: Zahlungen durch Agenturen, Sachzuwendungen oder Sponsoring werden oft nicht oder falsch deklariert;
- Falsche Umsatzsteuereinstufung: Viele Influencer unterschätzen die Bedeutung der Kleinunternehmerregelung oder führen fälschlich keine Umsatzsteuer ab;
- Gewerbesteuer: Viele Influencer übersehen, dass ihre Tätigkeit gewerblich im Sinne des Steuerrechtes ist;
- Absetzbare Betriebsausgaben: Reisekosten, Technik, Homeoffice – ohne korrekte Dokumentation werden berechtigte Aufwendungen regelmäßig nicht anerkannt;
- Private Nutzung betrieblicher Güter: Wenn Kamera, Kfz oder Studio auch privat genutzt werden, ist eine korrekte Abgrenzung essenziell;
Diese steuerrechtlichen Fallstricke sind freilich nicht neu, aber die Konsequenzen werden seit Juli 2025 besonders spürbar.
Internationale Zahlungen & Plattform-Geschäfte: kein steuerlicher Graubereich!
Besondere steuerliche Aufmerksamkeit verdienen:
- Kooperationen mit ausländischen Agenturen;
- Plattformvergütungen aus dem Ausland (z. B. YouTube LLC, TikTok Creator Fund);
- Zahlungen über PayPal, Stripe oder Kryptowährungen;
- Unklare Vertragsgestaltungen mit Sponsoren;
Diese Einnahmen sind regelmäßig steuerpflichtig in Deutschland – auch ohne klassischen Arbeits- und/oder Dienstleistungsvertrag mit Unternehmen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende steuer- und steuerstrafrechtliche Analyse Ihrer Einkünfte an – und zwar abgestimmt auf die Besonderheiten der Social-Media-Ökonomie.
Die Taskforces im Juli 2025 – was tun die Finanzbehörden jetzt konkret?
Seit Juli 2025 ermitteln die Finanzämter in NRW und Hamburg mittels Taskforces zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung im Bereich „Digitale Wirtschaft und Influencer“ medial öffentlich gegen potentielle „Steuersünder“ aus der Influencer-Szene. Mit Unterstützung von Datenanalysten, KI-gestützten Prüfalgorithmen und Plattform-Überwachung (z.B. YouTube-API, Instagram Business Tools) erfolgen derzeit:
- Systematische Abgleiche von Plattformdaten mit Steuererklärungen;
- Kooperation mit Plattformbetreibern zur Datenübermittlung;
- Anlasslose Prüfungen bei hohen Followerzahlen oder bekannten Kooperationen;
- Überwachung internationaler Zahlungsströme (z. B. Patreon);
- Verstärkte Betriebsprüfungen und Hausdurchsuchungen;
Die steuerstrafrechtliche Ermittlung erfolgt oft ohne vorherige Anhörung oder Mahnung. Die Strafverfolgungsbehörden nutzen vielmehr öffentlich zugängliche Informationen zur Ermittlung wirtschaftlicher Aktivitäten.
Selbstanzeige als Chance – aber nur mit anwaltlicher Expertise?
Für viele Influencerinnen und Influencer ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO der einzig richtige Weg, um einem Strafverfahren noch zu entgehen. Doch Vorsicht: Eine unvollständige oder fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit – sondern verschärft die Situation.
Wichtig ist daher unter anderem:
- Vollständige Aufarbeitung aller steuerpflichtigen Einnahmen;
- Berücksichtigung ausländischer Einkünfte und Kryptowährungen etc.;
- Sicherstellung der Fristwahrung und formalen Anforderungen;
- Begleitende Kommunikation mit der Finanzverwaltung durch erfahrene Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater;
Die Kanzlei MEYER-KÖRING bietet Influencerinnen und Influencern rechtlich spezifische Beratung und Unterstützung im Bereich der steuerbefreienden Strafanzeigen an.
Unsere Leistungen für Influencer – ganzheitlich & rechtssicher:
Unsere Kanzlei kombiniert steuerliches Knowhow mit strafrechtlicher Verteidigungskompetenz.
Wir begleiten Sie bei:
- Vorbereitung und Durchführung einer strafbefreienden Selbstanzeige;
- Verteidigung im Falle laufender steuerstrafrechtlicher Ermittlungen;
- Kommunikation mit dem Finanzamt, der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft;
- Prüfung Ihrer bisherigen Steuererklärungen;
- Prüfung Ihrer Einkünfte aus (internationalen) Kooperationen und Plattformen;
- Steuerliche und wirtschaftliche Optimierung Ihrer Unternehmensstruktur (GmbH-Gründung etc.);
Fazit: Wer jetzt handelt, schützt sich vor Strafe und Reputationsschäden
Die Finanzbehörden machen ernst und die Taskforce „Social Media“ der Finanzverwaltungen werden – neben den jüngsten Ereignissen aus Juli 2025 – weitere Fälle aufdecken. Influencer und Content Creators sollten nicht warten, bis Post vom Finanzamt kommt. Wer jetzt handelt, kann seine Situation bereinigen – und auch für die Zukunft steuerlich optimieren!
Für die steuer- und steuerstrafrechtliche Beratung steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Andreas Jahn und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Karl Brock zur Verfügung.
Autor: Dr. Karl Brock
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2024)
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