Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet strahlt das Steuerrecht auf nahezu alle Lebensbereiche aus. Keine geschäftliche oder vermögensrelevante private Entscheidung sollte ohne Berücksichtigung ihrer steuerlichen Auswirkungen getroffen werden. Durch vorausschauende Planung lassen sich die zahlreichen Fallstricke des Steuerrechts allerdings gut bewältigen. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Team aus Rechts- und Fachanwälten im Steuerrecht zur Seite.

Weitere Gestaltungsspielräume im Steuerrecht

Wirtschaftliche Ziele lassen sich fast immer auf unterschiedlichen rechtlichen Wegen erreichen. Oft hängt die Steuerbelastung entscheidend von der gewählten Gestaltung ab. Gerade im Bereich des Unternehmenssteuerrechts existieren eine Vielzahl von Privilegierungen und Ausnahmetatbeständen, die genutzt werden können, um die Effizienz Ihres Unternehmens zu erhöhen. Insbesondere Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs entgehen mangels fachkundiger Beratung mitunter erhebliche Steuervorteile.

Im komplexen und sich stetig wandelnden Steuerrecht behalten wir für Sie den Überblick. Wir beraten Sie in allen unternehmerischen und persönlichen Angelegenheiten: Vom Tagesgeschäft über Investitionsentscheidungen und Restrukturierungen bis hin zur höchstpersönlichen Erb- und Nachfolgeplanung. Auf der Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und Finanzrechtsprechung analysieren wir Ihre Chancen und Risiken. Wir entwickeln für Sie persönlich maßgeschneiderte Gestaltungsoptionen – dank unserer langjährigen Erfahrung in unterschiedlichsten Branchen stets mit Weitblick und einem Auge fürs Detail.

Wir begleiten Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen, unterstützen Sie beim Erwerb und Verkauf von Beteiligungen, Betrieben oder Immobilien und führen gemeinsam mit Ihnen Unternehmensumwandlungen durch. Selbstverständlich entwerfen wir für Sie die erforderlichen Verträge, Testamente oder Gesellschafterbeschlüsse und übernehmen etwaige Anmeldungen und Erklärungen für Sie.

Pragmatische Lösungen für Sie und Ihre Institution

Profitieren Sie dabei von unserer Spezialisierung nicht nur im Steuerrecht. Wir sind vertraut mit den besonderen Anforderungen der öffentlichen Hand und der Kirche, von Familienunternehmen, der Immobilienwirtschaft und des Gemeinnützigkeitsrechts. Viele unserer ausgewiesenen Steuerexperten sind zugleich Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht. Bei Bedarf ziehen wir zudem unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Familien- und Erbrecht hinzu. So finden wir ganzheitliche Lösungen aus einer Hand, die sich nicht nur als rechtssicher, sondern auch als praxistauglich erweisen.

Stehen Steuervergehen im Raum, unterstützen wir Sie gegenüber der Steuerfahndung oder bei der Abgabe einer Selbstanzeige. In diesem heiklen Bereich ist eine Beratung durch erfahrene Spezialisten unentbehrlich. Nur durch eine gründliche Analyse der individuellen steuerrechtlichen Situation und etwaiger Pflichtverletzungen lässt sich das große Risiko einer unrichtigen oder unvollständigen Selbstanzeige vermeiden.

Ist ein Streitfall bereits eingetreten, vertreten wir Ihre Interessen leidenschaftlich und durchsetzungsstark gegenüber der Finanzverwaltung und – sollte es nötig werden – auch vor den Finanz- und Strafgerichten. Wir kennen die Arbeitsweise und Tendenzen der Finanzbehörden und der Rechtsprechung. Dies ermöglicht es uns, die Erfolgschancen eines gerichtlichen Vorgehens realistisch einzuschätzen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2024)

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