Moderne Unternehmen unterliegen natürlichen Wachstums- und Veränderungsprozessen. Im Laufe der Jahre ergeben sich oftmals neue Anforderungen an die strukturelle Konstruktion eines Unternehmens. Aus einer Vielzahl von Gründen kann sich eine Umstrukturierung oder eine Umwandlung der Rechtsform anbieten: Etwa zur Verteilung von Haftungsrisiken, zur Veränderung der Beteiligungsstruktur (z.B. im Rahmen einer Unternehmensnachfolge), als Maßnahme der Sanierung oder als Mittel der Steuergestaltung
Chancen und Risiken von Umstrukturierungen
Fachmännisch durchgeführte Umstrukturierungen erleichtern das Tagesgeschäft, ermöglichen Neuausrichtungen, begrenzen das unternehmerische Risiko und sparen nicht zuletzt bares Geld. Aufgrund der komplexen Wechselwirkungen jeder Änderung der inneren oder äußeren Struktur eines Unternehmens ist jedoch Vorsicht geboten. Anderenfalls drohen neben unerwünschten gesellschaftsrechtlichen Folgen auch beträchtliche steuerliche Belastungen.
Allerdings kennt das Gesetz eine Reihe von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) und Übertragungsakten, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral möglich sind. Werden Unternehmen lediglich in ihrem Rechtskleid umgestaltet oder aber ganze Teilbetriebe unternehmensintern überschrieben, lässt sich eine Steuerbelastung meist vermeiden.
Individueller Zuschnitt erforderlich
Einzelfallabhängig kommt daher regelmäßig eine Vielzahl von Gestaltungen in Betracht, die passgenau auf die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens und der spezifischen wirtschaftlichen Situation zugeschnitten werden müssen. Neben den steuerlichen Folgen sind auch gesellschaftsrechtliche und finanzielle Wechselwirkungen zu berücksichtigen. Umwandlungen und Umstrukturierungen sind komplexe Prozesse an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Steuerrecht, die eine vorausschauende rechtliche Begleitung unerlässlich machen.
Wir beraten Sie zu allen Chancen und Risiken einer Umstrukturierung oder Umwandlung Ihres Unternehmens. Unser interdisziplinäres Team vereint Rechts- und Fachanwälte aus den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht. In langjähriger Tätigkeit haben wir uns auf die Gestaltungsberatung von Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs spezialisiert. Auch mit den besonderen Anforderungen der öffentlichen Hand und kirchlicher Rechtsträger sind wir bestens vertraut. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Institution – hochindividuell und innovativ, aber ohne Kompromisse in Sachen Rechtssicherheit. Bei Bedarf holen wir zu diesem Zweck verbindliche Zusagen der Finanzverwaltung ein. Wir unterstützen Sie umfassend von der Ermittlung des Umwandlungsbedarfs über die Auswahl der passenden rechtlichen Gestaltung bis hin zum Entwurf der erforderlichen Verträge und Beschlüsse. Wir sorgen für eine rundum reibungslose Abwicklung, damit Sie sich weiter auf Ihr laufendes Geschäft konzentrieren können.
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
AUSZEICHNUNGEN
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.“
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2024)
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