Stiftung & Co. KG und ihre Vorteile als Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge – das sind die Vorteile!

Die Stiftung & Co. KG ist eine nützliche und doch in der Praxis bisher noch wenig bekannte Rechtsform, die in der Unternehmenslandschaft eine besondere Rolle einnehmen kann, wenn es um das Thema der Nachfolgeplanung geht. Die Kombination von Elementen aus der Stiftung und der Kommanditgesellschaft (KG) ermöglichen rechtliche und wirtschaftliche Konstruktionen, die sowohl für Familienunternehmen als auch für andere Vermögende unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten und mit Blick auf die Planungssicherheit von Interesse sein können. Im Folgenden sollen daher die Grundzüge der Stiftung & Co. KG, ihre Struktur, ihre Vor- und Nachteile sowie ihre Anwendungsfelder in der Praxis beleuchtet werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Aspekte und auf mögliche Herausforderungen zu legen, denen Unternehmen und vermögende Privatpersonen bei einem Rückgriff auf diese Rechtsform begegnen.

Erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Stiftung & Co. KG (credits: adobestock).

Struktur und Charakteristika:

Eine Stiftung & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG). Ihr Aufbau ist mit dem einer GmbH & Co. KG zu vergleichen, allerdings mit dem Unterschied, dass bei der Stiftung & Co. KG die Position der persönlich haftenden Gesellschafterin durch eine Stiftung bekleidet wird. Im Gegensatz zur GmbH & Co. KG entfällt die Verzahnungsproblematik (= Sicherstellung der Identität der Beteiligungsverhältnisse in KG und Komplementär-GmbH), weil es keine Anteile an der Stiftung gibt, welche auseinanderfallen könnten.

Der Vorteil der Haftungsbeschränkung:

Die Haftungsbeschränkung der Stiftung & Co. KG geht in ihrem Umfang über jene der GmbH & Co. KG hinaus. Dies äußert sich insbesondere dadurch, dass nicht die Gefahr eines Zahlungsausfalls besteht, wie dies bei das Stammkapital mindernden Zahlungen einer GmbH & Co. KG der Fall ist. Es ist jedoch zu beachten, dass auch insoweit insolvenzrechtliche Bestimmungen gelten.

Langfristige Sicherheit:

Für Familienunternehmen bietet die Stiftung & Co. KG die Möglichkeit, den Unternehmensfortbestand über einen Generationenwechsel hinweg zu sichern. Zwar bieten auch erbrechtliche Gestaltungen durch Auflagen und Anordnungen der Testamentsvollstreckung zahlreiche Möglichkeiten. Ihre Wirkung wird jedoch einerseits dadurch begrenzt, dass dem Erben die Möglichkeit offensteht, der Erbschaft durch eine Ausschlagung zu entgehen und andererseits die Testamentsvollstreckung nach Ablauf von 30 Jahren grundsätzlich endet.

Sicherung des Einflusses auf das Unternehmen:

Die Stiftung kann den Stifterwillen langfristig garantieren. Verbreitet wird auch von einer „ewigen“ Erfüllung des Stifterwillens gesprochen. Vorausetzung ist, dass dem Stifterwillen auch eine starke Stellung im Gesellschaftervertrag der KG eingeräumt wird. Ist dies geschehen, gewährleistet die staatliche Überwachung die Einhaltung des Stifterwillens auch insoweit. Es verbleibt allerdings die Gefahr einer Kündigung der KG durch einen einzelnen Kommanditisten. Diesbezüglich kann Schutz lediglich durch eine möglichst unattraktive Ausgestaltung der Kündigung gewährt werden. Gänzlich ausgeschlossen werden, kann sie jedoch in aller Regel nicht.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der änderungsfesten Sicherung des Stifterwillens spiegelbildlich eine nur eingeschränkte Möglichkeit, innovativen Neuerungen nachzugehen, gegenübersteht. Insoweit bedarf es dahingehender Satzungsregelungen, um eine reaktionsschnelle Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.

Unternehmerische Mitbestimmung und Informationsrechte:

Für die GmbH & Co. KG greifen etwa ab einer Mitarbeiterzahl von 2.000 Angestellten mitbestimmungsrechtliche Vorgaben (MitbestG). Diese knüpfen tatbestandlich an das Vorliegen einer Kapitalgesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin an. Bei der Stiftung handelt es sich allerdings im Gegensatz zu einer GmbH nicht um eine Kapitalgesellschaft, sodass die Mitbestimmungsregelungen nach dem MitbestG für die Stiftung & Co. KG nicht greifen. Darüber hinaus ist eine wesentlich effektivere Einschränkung der Informationsrechte der anderen Kommanditisten möglich.

Steuerrechtliche Vorteile:

Ein zentraler Vorteil in steuerrechtlicher Sicht besteht darin, dass die Stiftung & Co. KG, anders als die GmbH & Co. KG nicht bereits aufgrund ihrer Rechtsform eine „gewerblich geprägte Gesellschaft“ darstellt und der Gewerbesteuer unterliegt. Übt die Stiftung eine rein vermögensverwaltende Funktion aus, ist sie die einzige Rechtsform, die eine gewerbesteuerfreie Vermögensverwaltung oder Vermietungstätigkeit ermöglicht.

Interessengerechte Lösungen:

Obwohl nicht alle Herausforderungen und Risiken, die mit der Nachfolgeplanung bei Personengesellschaften einhergehen, eliminiert werden können, erweist sich die Stiftung & Co. KG mit Blick auf den Erhalt des Unternehmenscharakters geeigneter als der Weg über ein sog. „Doppelstiftungsmodell“, das eine Konstruktion aus zwei Stiftungen darstellt, in denen die Stifter eine eher passive Rolle einnehmen.

In einer Stiftung & Co. KG haben Familienmitglieder die Möglichkeit, sich als Kommanditisten direkt am Unternehmen zu beteiligen, ohne jedoch im operativen Geschäft aktiv zu sein. Dies ermöglicht es, den Familiencharakter zu bewahren, während gleichzeitig eine klare Trennung zwischen Eigentum und Management gewährleistet wird. Zudem bietet die Gesellschaftsversammlung eine Plattform für Familienmitglieder, um sich über das Unternehmen auszutauschen und gegebenenfalls bestimmte Entscheidungen zu treffen, ohne in den täglichen Geschäftsbetrieb eingreifen zu müssen. Hierdurch wird einerseits das Informationsinteresse der Familienmitglieder bewahrt und andererseits eine effiziente Bearbeitung der operativen Geschäftsaufgaben sichergestellt.

Fazit:

Die Stiftung & Co. KG bietet eine Kombination aus den Vorteilen einer Stiftung und einer Kommanditgesellschaft (KG), was sie insbesondere für Familienunternehmen zu einer attraktiven Option für die Nachfolgeplanung macht. Die klare Trennung zwischen Eigentum und Management ermöglicht es Familienunternehmen, ihren Charakter zu bewahren, während gleichzeitig eine effektive Nachfolgeplanung und Vermögenssicherung gewährleistet wird. Die Stiftung als persönlich haftende Gesellschafterin bietet eine zusätzliche Absicherung und ermöglicht es, den Willen des Stifters (staatlich überwacht) langfristig zu wahren. Zudem können steuerliche Vorteile genutzt werden – wie etwa die Gewerbesteuerfreiheit bei reiner Vermögensverwaltung.

Allerdings gibt es auch einige Nachteile zu beachten: Die Gründung und Verwaltung einer Stiftung & Co. KG erfordert in der Regel einen höheren finanziellen und administrativen Aufwand im Vergleich zu anderen Rechtsformen. Außerdem können komplexe rechtliche und steuerliche Anforderungen bestehen, die sorgfältig beachtet werden müssen. Die Stiftung & Co. KG ist möglicherweise nicht für jedes Unternehmen geeignet und erfordert eine genaue Prüfung der individuellen Bedürfnisse und Umstände.

Insgesamt ist die Stiftung & Co. KG jedoch eine interessante Option für Familienunternehmen und andere Unternehmen, die eine langfristige Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung anstreben und dabei den Charakter ihres Unternehmens bewahren möchten.

Gerne berät Sie der Autor des Beitrags zum Thema der Stiftung & Co. KG als Instrument für eine nachhaltige Vermögensnachfolge und entwickelt mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle rechtliche Gestaltung.


Autor: Dr. Karl Brock

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  • „MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“
    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)

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