Der Einfluss des Datenschutzrechts ist auch und vor allem im Arbeitsrecht immer größer. So gewinnt das Beratungsfeld des Beschäftigtendatenschutzes in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses weiter an Bedeutung. Die Entwicklung hat sich seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sogar noch verstärkt.

Was ist Beschäftigtendatenschutz?

Unter dem Begriff Beschäftigtendatenschutz sind alle Fragen des Schutzes von personenbezogener Daten der Beschäftigten und der Zulässigkeit von Datenverarbeitungen zu verstehen. Von Bedeutung sind nicht nur Fragen des Umgangs mit Informationstechnischen Systemen. Es geht dem Gesetzgeber auch um gewöhnliche Vorgänge in jedem Beschäftigungsverhältnis, in denen Datenverarbeitungen erforderlich sind. Arbeitgeber verarbeiten täglich bewusst oder unbewusst selbst oder durch die Mitarbeiter des Betriebs personenbezogene Daten von betroffenen Arbeitnehmern.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei auf der Beratung und Vertretung im rechtlichen Bereich des Datenschutzes. Vor allem von Bedeutung sind Fragen der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen am Maßstab der Zwecke, die das Gesetz (vor allem gemäß § 26 Abs. 1 BDSG-neu) festlegt. Unser Hauptaugenmerk liegt auf dem Zusammenspiel des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts mit dem Datenschutzrecht. Technische Fragen, insbesondere der Datensicherheit, spielen jedoch häufig ebenfalls eine Rolle in unserer täglichen Beratungspraxis.

In der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern zu Fragen des Beschäftigtendatenschutzes greifen wir bei MEYER-KÖRING auf besondere Rechtskenntnisse und Qualifikationen sowohl im Arbeits- als auch im Datenschutzrecht zurück.

EXPERTISE

  • Beratung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten in allen Formen der täglichen Praxis
  • Gestaltung von rechtswirksamen Einwilligungen
  • Prüfung von praktischen Alternativen zu Einwilligungen
  • Beratung zum Umgang mit Gesundheitsdaten, Daten zur Arbeitsunfähigkeit
  • Datenschutz im bEM-Verfahren
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und anderen innerbetrieblichen Vorschriften mit datenschutzrechtlichem Bezug
  • Mitbestimmung und Datenschutz
  • Vertretung in Verfahren vor der Aufsichtsbehörde in NRW und bundesweit
  • Kirchlicher Beschäftigtendatenschutz
  • Datenschutz und Mitbestimmung
  • Beschäftigungsverhältnis mit dem Datenschutzbeauftragten
  • Beratung zur Aufklärung von Vertragsverletzungen und Straftaten im Beschäftigungsverhältnis
  • Datenschutz bei der Vorbereitung von Kündigungen und Abmahnungen
  • Beschäftigtendatenschutz bei der Digitalisierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen
  • (Video-)Überwachung im Betrieb
  • Rechenschaftspflichten
  • Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten im Internet

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Führungskräfte bundesweit in allen Rechtsfragen des Beschäftigtendatenschutzes.

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