Mittwoch, 11. Januar 2023 ( 10:30 - 12:00 Uhr )

 

Das LkSG erstreckt sich auf sämtliche Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder ihren Satzungssitz in Deutschland haben und in der Regel 3.000 oder mehr Angestellte in Deutschland beschäftigen. Bei Konzernstrukturen findet dabei eine Zusammenrechnung der im Inland angestellten Beschäftigten statt.

Aber auch kleinere und mittlere Unternehmen haben sich mit der Lieferketten-Compliance auseinanderzusetzen. Denn ihre Kunden und Zulieferer versuchen häufig, ihre Lieferkettenpflichten entlang der Wertschöpfungskette durch vertragliche Verpflichtungserklärungen abzuwälzen.

Was das für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet und wie sie mit solchen Verpflichtungserklärungen umgehen können, erklären wir in unserem Webinar zum Lieferkettengesetz.

Inhalt

  • Lieferkettensorgfaltspflichten
  • Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • EU-Lieferketten-RL
  • Compliance-Pflichten für mittelständische Unternehmen
  • Weiteres

Ablauf

  • Einleitung
  • Unternehmen, ESG und Menschenrechtsschutz
  • LkSG und EU-Lieferkettengesetz
  • Lieferketten-Verpflichtungen im Mittelstand
  • Lieferketten-Compliance im Mittelstand
  • Fazit und Ausblick

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