Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 vorgelegt. Darin ist u.a. eine wesentliche Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für eingetragene Lebenspartner geplant:

Nach derzeitigem Recht steht dem überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwar der gleiche persönliche Freibetrag von 500.000 € zu wie dem überlebenden Ehegatten (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG), dennoch gehören eingetragene Lebenspartner nicht der günstigen Steuerklasse I an wie Ehegatten (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), sondern fallen in Steuerklasse III. Der Unterschied ist je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs beträchtlich, da in Steuerklasse I der Eingangssteuersatz bei 7%, in Steuerklasse III bei 30% liegt (vgl. § 19 Abs. 1 ErbStG):

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro Prozentsatz in der Steuerklasse
I II III
75 000 7 15 30
300 000 11 20 30
600 000 15 25 30
6 000 000 19 30 30
13 000 000 23 35 50
26 000 000 27 40 50
über 26 000 000 30 43 50

Künftig sollen auch eingetragene Lebenspartner der Steuerklasse I angehören, der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft soll wie der geschiedene Ehegatte in Steuerklasse II fallen.

Die Änderung soll für Erwerbe nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes gelten.

Praxistipp:

Beabsichtigen eingetragene Lebenspartner Schenkungen zu Lebzeiten, welche den Freibetrag von 500.000 € übersteigen, sollte das weitere Gesetzgebungsverfahren beobachtet und das Inkrafttreten der Neuregelung abgewartet werden, um für den darüber hinausgehenden Betrag die günstigere Steuerklasse I nutzen zu können.

 

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