28.03.2007

 

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die Unternehmenssteuerreform 2008 am 14.3.2007 verabschiedet. Der Referentenentwurf vom 6.2.2007 wurde leicht verändert. Nachfolgend werden einige, insbesondere für mittelständische Betriebe, wichtige Punkte dargestellt, die grundsätzlich ab 2008 gelten sollen. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr greifen sie bereits vorgezogen für das Jahr, das in 2008 endet:

  • Der Körperschaftsteuertarif soll von 25 auf 15 Prozent sinken. Dadurch mindert sich auch der Solidaritätszuschlag. Die Gesamtbelastung soll dann von derzeit 38,65 Prozent auf 29,83 Prozent fallen.
  • Personenunternehmen sollen auf Antrag für thesaurierte Gewinne, d.h. solche Gewinne, die im Abrechnungszeitraum entstehen aber nicht ausgeschüttet werden, einen pauschalen Einkommensteuersatz von einheitlich 28,25 Prozent erhalten. Dies soll neben Selbstständigen auch für Mitunternehmer gelten, sofern sie zu mehr als 10 Prozent beteiligt sind oder ihr Gewinnanteil € 10.000,00 übersteigt. Übersteigt nach Antragstellung der positive Saldo der Entnahmen und Einlagen eines Wirtschaftsjahres den laufenden Gewinn, soll es zu einer Nachversteuerung mit 25 Prozent kommen.
  • Die Gewerbesteuer-Messzahl, d.h. der Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer, soll von 5 Prozent auf 3,5 Prozent sinken. Gleichzeitig soll der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gestrichen werden.
  • Die geplante Zinsschranke zur Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei Unternehmen mit hoher Kreditfinanzierung sieht eine Freigrenze von € 1 Mio. vor. Beträgt der Saldo aus Finanzierungsaufwand und -ertrag mehr als € 1 Mio., dürfen die Zinsen nur in Höhe von 30 Prozent des steuerlichen Gewinns vor Zinsaufwand und -ertrag abgezogen werden. Der Rest soll vorgetragen werden und erhöht dann den Zinsaufwand der Folgejahre.
  • Auch einige Abschreibungsregeln sollen sich ändern. Für ab 2008 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter soll die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) von derzeit bis zu 30 Prozent entfallen.
  • Darüber hinaus soll sich die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) auf € 100,00 mindern. Für alle eigenständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als € 100,00, aber nicht mehr als € 1.000,00 betragen, soll ein sogenannter Sammelposten gebildet werden. Danach sollen alle Zugänge pro Jahr in einer Summe erfasst und einheitlich über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst werden. Besondere Aufzeichnungsvorschriften sollen entfallen. Bei den Überschusseinkunftsarten soll weiterhin der bisherige Höchstbetrag von netto 410 EUR pro Wirtschaftsgut maßgebend sein.
  • Die Begünstigung im Rahmen der Ansparabschreibung soll beibehalten und ausgebaut werden. Der Abzugsbetrag darf im Jahr der Inanspruchnahme und den zwei Vorjahren € 200.000,00 nicht übersteigen. Für die Zukunft soll die Ansparabschreibung in „Investitionsabzugsbetrag“ umbenannt werden.

Hinweis: Nicht zuletzt weil der Referentenentwurf aus dem Februar dieses Jahres bereits durch das Kabinett geändert wurde, ist auch zukünftig noch mit weiteren Veränderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu rechnen (Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuerreform 2008 vom 14.3.2007). Die geplanten Änderungen unterliegen derzeit noch zum teil heftiger Kritik ausch aus dem Bereich der Steuerrechtswissenschaft. Wir werden Sie über die Änderungen auf unserer Internetseite informiert halten.

Quellen:

  • IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern – Recht – Wirtschaft GmbH & Co. KG, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen

 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn, MEYER-KÖRING v. DANWITZ PRIVAT – Bonn

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Auszeichnungen

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

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    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

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