08.08.2001 -

Mit Wirkung zum 28. Juli 2001 ist nunmehr das neue Betriebsverfassungsgesetz verbindlich für alle deutschen Betriebe und Unternehmen in Kraft getreten. Die Novellierung enthält weitreichende Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes, beispielhaft seien hier nur genannt der neue Betriebsbegriff, die geänderten Wahlvorschriften, die Erhöhung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder, die Ausweitung der Zuständigkeiten des Betriebsrats unter anderem auch für den betrieblichen Umweltschutz, die erweiterte Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG wie auch bei Berufsbildungsmaßnahmen, die Ausdehnung der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, die Absicherung von Betriebratsmitgliedern gegen Versetzungen und die Neuerungen bei Betriebsänderungen und dem Abschluss von Sozialplänen.

Eine detaillierte Kommentierung der Neuregelung des Betriebsverfassungsrechts (16 Seiten) können Sie unter www.mkvdp.de/aktuell/betrvg.pdf herunterladen; Acrobat Reader ist hierfür notwendig.

Im Übrigen kann der im Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2001 (BGBl. 2001, S. 1852 ff.) verkündete Gesetzestext unter www.bundesanzeiger.de  abgerufen werden. Eine vollständige Leseversion kann auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung unter www.bma.de heruntergeladen werden.  

Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen

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