Ansprüche des Betriebsrats auf Schulungen, IT-Technik, Kostenerstattung etc.
Dienstag, 07. Mai 2024 ( 14:00
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16:00 Uhr )
Ansprüche des Betriebsrats auf Schulungen, IT-Technik, Kostenerstattung etc.: Was kann der Betriebsrat verlangen, was darf der Arbeitgeber verweigern?
Die Übernahme des Betriebsratsmandats ist ein Ehrenamt. Betriebsräte dürfen für ihre Betriebsratsarbeit nicht gesondert vergütet werden. Allerdings haben sie mandatsbezogene Ansprüche gegen den Arbeitgeber. Dies ist erforderlich, da sie andernfalls ihre gesetzlichen Aufgaben nicht effektiv wahrnehmen könnten. Insbesondere hier zu nennen sind die Ansprüche auf eine Arbeitsbefreiung zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben sowie der auf eine Freistellung und Kostenübernahme zur Teilnahme an Betriebsratsschulungen.
Aber wie weit reichen diese Ansprüche? Welche Einwendungen kann der Arbeitgeber diesen entgegenhalten? Des Weiteren hat der Betriebsrat Anspruch auf die Übernahme von Kosten für seine Geschäftsführung und Rechtsdurchsetzung und u.U. auf die Überlassung von Sachmitteln und Büropersonal. Was kann der Betriebsrat hier verlangen? Was darf der Arbeitgeber berechtigterweise verweigern?
Mit diesen sehr praxisrelevanten Fragen werden wir uns im Rahmen des Webinars beschäftigen.
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