Wir nutzen auf unserer Website verschiedene Tools, um unser Angebot für Sie ständig zu verbessern und Ihnen aktuelle Infos zu unseren Produkten und Dienstleistungen geben zu können. Für weitere Informationen zu den von uns verwendeten Tools öffnen Sie die Einstellungen. Datenschutzerklärung
Nach 1995 und 2006 hat das BVerfG am 17.12.2014 Teile des geltenden Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zum dritten Mal für verfassungswidrig erklärt, weil die Begünstigungen für Betriebsvermögen unverhältnismäßig sind. Warum zumindest kleine und mittlere Familienunternehmen trotzdem auch in Zukunft mit schonender Behandlung rechnen können, erläutert unser Sozius Alexander Knauss auf Legal Tribune Online.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-urteil-1-bvl-21-12-erbschaftsteuer-unternehmen/
Verfasser
Alexander KnaussFundstelle
Legal Tribune Online - www.lto.dehttps://www.meyer-koering.de/publikationen/424/
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.