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Der Begriff „Führungskraft“ ist gesetzlich nicht definiert, es handelt sich nicht einmal um einen rechtlichen Begriff. Er wird bei der Beschreibung von Unternehmensorganisationen verwendet, um darzustellen, dass einer bestimmten Personengruppe besondere Entscheidungsbefugnisse sowie Personal- und/oder Sachverantwortlichkeiten übertragen sind.
Zur Bestellung der Zeitschrift auf der Seite der Deutschen Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH:
http://www.dkvg.de/product_info.php?info=p292_Der-Krankenhaus-JUSTITIAR.html
Verfasser
Dr. Nicolai Besgen Verena FaustenFundstelle
Der Krankenhaus-JUSTIZIAR, Erstausgabe Oktober/November 2012https://www.meyer-koering.de/publikationen/372/
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