13.12.2018

Immer wieder befassen sich Gerichte damit, ob ein Patient ausreichend über die Risiken einer ärztlichen Behandlung aufgeklärt wurde. Zuletzt entschied das OLG Koblenz, dass die Häufigkeitsangabe „in Ausnahmefällen“ für eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten in der Regel ausreicht.


Ärzte sind zunehmend unsicher, ob ihre Aufklä­rungs­routine ausrei­chend ist und eventu­ellen Schadens­an­spüchen von Patienten standhält. (Copyright: Photo­graphee/stock.adobe)

Ein weiteres Thema dieser Newsletter-Ausgabe ist ein Gerichtsurteil zu der Frage, ob ein Zahnarzt seine Praxis auch dann als „Praxisklinik“ bezeichnen darf, wenn sie gar keine stationären Behandlungsmöglichkeiten bietet. Außerdem erläutern wir problematische Konstellationen beim Nachbesetzungsverfahren innerhalb einer BAG und befassen uns mit den wirtschaftlichen Nachteilen des neuen Honorarverteilungsmaßstabs bei einer Praxisübernahme. Und aus aktuellem Anlass erfahren Sie abschließend auch noch, welche arbeitsrechtlichen Regeln rund um die betriebliche Weihnachtsfeier gelten. Wir wünschen Ihnen wie immer eine spannende Lektüre und viele neue Erkenntnisse mit MK-MED. Vor allem aber: Fröhliche Weihnachten und kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr!

Hier lesen Sie MK MED 4/2018.

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