07.02.2013

 

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg 8.2.2013, Pressemeldung

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert die Bürgerinnen und Bürger über Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden. In der Zwischenzeit ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden.

„Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Photovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren“, sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, am 8. Februar 2013.

 

Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

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