08.08.2012

Nach Medienberichten vom 08.08.2012 soll NRW erneut CDs in der Schweiz gekauft haben, die Daten deutscher Steuerpflichtiger zu in der Schweiz geführten „schwarzen“ Bankkonten enthalten sollen. Angeblich soll es sich um Kundendaten der UBS und einer weiteren Schweizer Bank handeln. In Rede stehen auch Daten zu „Stiftungsmodellen“. Heute wird berichtet, dass die gekauften CDs auch Schulungsmaterial der UBS Bank enthalten soll, mit dem Mitarbeiter der Bank in der „steueroptimalen“ Beratung deutscher Steuerpflichtiger geschult worden sein sollen. Die UBS Bank hat die Medienberichte in den frühen Morgenstunden zurückgewiesen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Walter-Borjans hat den Kauf bislang weder dementiert, noch offiziell bestätigt. Er zeigte sich in den vergangenen Wochen jedoch dem Kauf weiterer Daten wiederholt nicht abgeneigt.

Zuletzt hatten die Steuerfahndungsbehörden vor einigen Wochen anlässlich der Auswertung einer Steuer-CD bei deutschen Kunden der Crédit Suisse Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Steuerabkommen mit der Schweiz

Inwieweit sich die Ankäufer der vergangenen Monate auf das Inkrafttreten des neuen Steuerabkommens mit der Schweiz auswirken, bleibt abzuwarten. Die Schweiz hatte das Inkrafttreten zum 01.01.2013 unter der Prämisse der Entwicklungen und dem Verhalten der deutschen Finanzministerien in Frage gestellt. In Deutschland ist das neue Steuerabkommen von der SPD und den Grünen stark kritisiert worden. Der deutsche Bundesrat hat das Abkommen bisher nicht bestätigt. Die Zukunft des Steuerabkommens Schweiz ist daher nach wie vor mit Fragezeichen versehen. 

Hinweise

Weitere Hinweise und einige Tipps zum Verhalten während und bei einer Durchsuchung der Steuerfahndungsbehörden finden Sie unter  /meldungen/1337/steuerstrafrecht-verhalten-bei-hausdurchsuchungen-durch-die-steuerfahndung.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem geplanten Steuerabkommen Schweiz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten deutsche Steuerpflichtige regelmäßig anlässlich der geplanten Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

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