16.11.2010 -

Am 11.11.2010 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) beraten und verabschiedet. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf und am 01.01.2011 in Kraft tritt, soll kurzfristig wirksame Einsparungen bei Arzneimittelkosten in einem Gesamtvolumen von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr sicherstellen, davon 2,2 Milliarden für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Sparmaßnahmen im Überblick:

–      1,2 Mrd. Euro pro Jahr durch Erhöhung der gesetzlichen Hersteller-Rabattefür Arzneimittel ohne Festbetrag von 6 % auf 16 % einschließlichPreismoratorium. Geltungsdauer: 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013. Diese Vorschriften sind bereits in Kraft (Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften – GKV-ÄndG). Die Rabatte werden schrittweise und dauerhaft abgelöst durch Vereinbarungen von Erstattungsbeträgen.

–      0,2 Mrd. Euro pro Jahr durch Einbeziehung der Arzneimittel aus Krankenhausambulanzen in die Erhöhung der gesetzlichen Hersteller-Rabatte. Diese Regelung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-ÄndG eingebracht.

–      0,2 Mrd. Euro pro Jahr ab 2011 zusätzlich durch Übertragung der gesetzlichen Hersteller-Rabatte auf die private Krankenversicherung und die Beihilfeträger. Hiervon beträgt der Anteil der Beihilfe rund 60 Mio. Euro. Diese Regelung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zum AMNOG eingebracht.

–      0,2 Mrd. Euro durch Anhebung des Apothekenrabatts (sog. Kassenabschlag) von 1,75 € auf 2,05 € je Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in den Jahren 2011 und 2012 (nur bei gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträgern). Ab 2013 kann der Rabatt durch Vertrag zwischen dem Spitzenverband Bund und dem Deutschen Apothekerverband angepasst werden. Hierfür werden gesetzliche Anforderungen konkretisiert.

–      0,2 Mrd. Euro pro Jahr beim Großhandel. Ab 2012 Absenkung des Volumens des Großhandelszuschlags für rezeptpflichtige Arzneimittel (gesetzliche und private Krankenversicherungen). Im Jahre 2011 gilt als Übergangsregelung ein Großhandelsrabatt von 0,85 % mit gleichem Einsparvolumen. Der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherungen an der Einsparung beträgt rund 85 % bzw. rund 170 Mio. Euro.

–      0,3 Mrd. Euro pro Jahr durch Rabattsenkung der Impfstoffpreise auf internationale Vergleichspreise (gesetzliche und private Krankenversicherungen).

–      0,1 Mrd. Euro pro Jahr für Zytostatika durch Vereinbarung marktgerechter Abrechnungspreise für Zytostatika in Infusionen (nur gesetzliche Krankenversischerungen).

Vor allem bei den Apotheken- und Großhandelsrabatten war das Gesetzgebungsverfahren erwartungsgemäß von starken Protesten der Apothekerschaft begleitet. War ursprünglich geplant, 400 Millionen Euro nur über die Änderung der Großhandelsmarge einzusparen, und werden jetzt der Großhandel nur mit 200 Millionen Euro, die Apotheker aber mit weiteren 200 Millionen Euro belastet, dann handele es sich dabei, so der Vorwurf, lediglich um eine optische Korrektur. Letztlich werde sich für Apotheken nichts ändern, da der Großhandel seinen Teil der Einsparung durch Rabattkürzungen an die Apotheken weitergeben werde. Momentan kursieren in der Fachpresse die verschiedensten Zahlen, welche Ertragseinbußen damit ab 2011 auf jede einzelne deutsche Apotheke zukommen werden, von 9.000 Euro Durchschnittsbelastung – so ein Bereichsleiter der Deutschen Apotheker- und Ärztebank – bis zu 20.000 Euro weniger Rohertrag – so die „Deutsche Apotheker Zeitung“ in ihrer neuesten Ausgabe. In vielen Fällen seien Personalabbau oder gar Schließungen unvermeidlich. Darüber hinaus wird die praktische Abwicklung des Großhandelszuschlages weiterhin erheblichen Verwaltungsaufwand sowie Abrechnungsprobleme bei den Apotheken verursachen, denn diese sollen hier wie bisher für die gesetzlichen Krankenkassen das Inkasso übernehmen.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autor

Bild von  Thomas Krümmel, LL.M.
Partner
Thomas Krümmel, LL.M.
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Grenzüberschreitende Verträge
  • Auslandsbezogene Gerichts- und Schiedsverfahren
  • Immobilienakquisitionen und -verkäufe
  • Alle Themen rund um Gewerbeimmobilie und -miete

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen