Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung verfügt nunmehr über eine eigene Homepage
Strafbefreiende Selbstanzeige per Formular-Vordruck?
Seit dem heutigen Tag ist die neue Homepage der nordrhein-westfälischen Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung freigeschaltet, so die Presseauskunft des Finanzministers, Herrn Dr. Norbert Walter-Borjans, vom 07. September 2010.
Informationen zu den Aufgaben und dem Wirken der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsbehörden konnten bisher lediglich über die gemeinsame Homepage der Finanzverwaltung abgerufen werden. Nun existiert eine eigene Homepage der Steuerfahndung NRW.
http://www.steuerfahndung.nrw.de/
Neben dem Behördenaufbau werden dort gesetzliche Regelungen und Informationen zu steuerstrafrechtlichen Fragen zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Nicht unberücksichtigt ließ die Steuerfahndung NRW die in letzter Zeit in vieler Munde diskutierte strafbefreiende Selbstanzeige. Erklärt der reuige Steuerpflichtige seine bisher unversteuerten Einkünfte nach, so kann er im Falle der richtigen und wirksamen Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung Straffreiheit erlangen. Die Finanzverwaltung stellt nun den Steuerpflichtigen ein Formular zum Zwecke der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige zum download zur Verfügung.
Wir raten dingend von der Benutzung dieses Formulars ab!
Insbesondere unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung der BGH zu den Voraussetzungen einer strafbefreiende Selbstanzeige, ist Vorsicht geboten. Die Abgabe einer Selbstanzeige, die strafbefreiende Wirkung haben soll, muss in jedem Einzelfall mit Bedacht und Sorgfalt geprüft werden. Im Falle der Benutzung des zur Verfügung gestellten Formulars ist mitnichten davon auszugehen, die strafbefreiende Wirkung könne in jedem Fall herbei geführt werden.
Auszeichnungen
-
„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023)
-
„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2021)
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.