Family Offices begleiten Familien, deren Vermögen über Generationen aufgebaut wurde und über Generationen erhalten bleiben soll. Sie koordinieren Vermögensverwaltung, Beteiligungen, Immobilien, Liquidität, Reporting, Governance, steuerliche Planung und häufig auch persönliche Anliegen der Familienmitglieder. Sobald erbrechtliche Fragen hinzutreten, wird diese Aufgabe besonders anspruchsvoll.
Denn Nachfolgeplanung ist bei großen Familienvermögen selten ein isoliertes Testamentsthema. Sie berührt Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen, Stiftungen, Familiengesellschaften, Pflichtteilsrechte, internationale Strukturen, steuerliche Folgen, Vollmachten, Testamentsvollstreckung und die oft sensiblen Beziehungen innerhalb der Familie.
Family Offices benötigen in solchen Situationen anwaltliche Partner, die nicht nur einzelne erbrechtliche Fragen beantworten, sondern die Gesamtstruktur verstehen. Es geht um rechtlich belastbare Gestaltung, wirtschaftliche Umsetzbarkeit, Diskretion, Konfliktprävention und eine Beratung, die sich nahtlos in bestehende Beraterstrukturen einfügt.
MEYER-KÖRING begleitet Family Offices, Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen bei komplexen erbrechtlichen Fragestellungen. Unsere Beratung verbindet Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie langjährige Erfahrung in der Testamentsvollstreckung. Bei uns arbeiten Fachanwälte für Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) zusammen. Dadurch können wir Family Offices in der gesamten Bandbreite der Vermögens- und Nachfolgeplanung unterstützen – von der Strukturierung zu Lebzeiten bis zur streitigen Durchsetzung nach dem Erbfall.
Nachfolgeplanung für komplexe Vermögensstrukturen
Die Nachfolgeplanung für Unternehmer- und Vermögensfamilien beginnt mit einer einfachen Frage, führt aber selten zu einfachen Antworten: Was soll mit dem Vermögen geschehen, wenn die heutige Inhabergeneration nicht mehr entscheiden kann?
Bei Family-Office-Strukturen besteht das Vermögen häufig aus sehr unterschiedlichen Bausteinen: Immobilienportfolios, Unternehmensbeteiligungen, Wertpapierdepots, Private-Equity-Beteiligungen, Stiftungen, Familiengesellschaften, Kunst, Sammlungen, Auslandsvermögen oder Liquiditätsreserven. Diese Vermögenswerte folgen rechtlich und steuerlich unterschiedlichen Regeln. Zugleich müssen sie im Sinne einer Gesamtstrategie zusammengeführt werden.
Eine erbrechtliche Gestaltung muss daher klären, wer Vermögen erhält, wer es verwaltet, wer Entscheidungen trifft und wie Konflikte vermieden werden. Sie muss Pflichtteilsrechte, Steuerbelastungen, Liquiditätsbedarf, gesellschaftsrechtliche Vorgaben, familiäre Erwartungen und bestehende Governance-Strukturen berücksichtigen.
Family Offices übernehmen hierbei häufig eine koordinierende Rolle. Sie benötigen rechtliche Einschätzungen, die nicht abstrakt bleiben, sondern in die Vermögensarchitektur der Familie passen. Genau hier setzen wir an: Wir entwickeln und prüfen Nachfolgelösungen, die rechtlich tragfähig, steuerlich durchdacht und praktisch umsetzbar sind.
Testament, Erbvertrag und Vermögensarchitektur
Bei größeren Vermögen genügt ein Testament nach Standardschema regelmäßig nicht. Letztwillige Verfügungen müssen mit Gesellschaftsverträgen, Eheverträgen, Vollmachten, Stiftungssatzungen, Familienpoolverträgen, Darlehensvereinbarungen, Investmentstrukturen und steuerlichen Konzepten abgestimmt werden.
Das gilt besonders, wenn mehrere Familienstämme beteiligt sind oder unterschiedliche Rollen innerhalb der Familie bestehen: aktive Unternehmer, nicht im Unternehmen tätige Gesellschafter, minderjährige oder junge Familienmitglieder, Ehegatten, Kinder aus verschiedenen Beziehungen, im Ausland lebende Angehörige oder Familienmitglieder mit besonderem Schutzbedarf.
Wir unterstützen Family Offices bei der rechtlichen Konzeption und Überprüfung solcher Nachfolgestrukturen. Dazu gehören Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Pflichtteilsverzichte, Schenkungsverträge, Nießbrauchsgestaltungen, Vollmachten, Familiengesellschaften, Stiftungsmodelle und Testamentsvollstreckung.
Entscheidend ist, dass die einzelnen Instrumente nicht nebeneinanderstehen, sondern ineinandergreifen. Ein Testament, das steuerlich überzeugt, aber gesellschaftsrechtlich nicht funktioniert, ist ebenso problematisch wie eine Familiengesellschaft, die Pflichtteilsrisiken oder spätere Konflikte nicht hinreichend berücksichtigt.
Pflichtteilsrisiken erkennen und steuern
Pflichtteilsrechte gehören zu den zentralen Risikofeldern in der Vermögensnachfolge. Sie können erhebliche Liquiditätsbelastungen auslösen und langfristig geplante Strukturen gefährden. Besonders kritisch wird dies, wenn Vermögen in Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Stiftungsstrukturen oder illiquiden Investments gebunden ist.
Family Offices sollten Pflichtteilsrisiken deshalb nicht erst im Erbfall betrachten. Bereits bei der lebzeitigen Strukturierung von Vermögen ist zu prüfen, welche Personen pflichtteilsberechtigt sind, welche Schenkungen pflichtteilsergänzungsrelevant sein können, wie Bewertungen vorzunehmen sind und welche Liquidität im Ernstfall benötigt wird.
In Betracht kommen Pflichtteilsverzichte, Abfindungsvereinbarungen, lebzeitige Übertragungen, gesellschaftsrechtliche Strukturierungen, Testamentsvollstreckung, Versicherungs- oder Finanzierungslösungen sowie klare Bewertungs- und Dokumentationskonzepte.
Unsere Aufgabe besteht darin, diese Risiken rechtlich präzise zu erfassen und in eine wirtschaftlich tragfähige Strategie zu übersetzen. Gerade Family Offices benötigen hierbei nicht nur eine rechtliche Meinung, sondern belastbare Entscheidungsgrundlagen für Familie, Gremien und weitere Berater.
Familiengesellschaften, Pools und Governance
Viele vermögende Familien möchten Vermögen nicht zersplittern lassen. Immobilien, Beteiligungen oder Kapitalvermögen sollen gebündelt, gemeinsam verwaltet und schrittweise auf die nächste Generation übertragen werden. Dafür kommen Familiengesellschaften, Poolvereinbarungen, Stimmrechtsbindungen, Beiratsstrukturen oder Familienverfassungen in Betracht.
Solche Strukturen können sehr wirkungsvoll sein. Sie schaffen Regeln für Entscheidungsprozesse, sichern Einflussrechte, trennen wirtschaftliche Beteiligung von Kontrolle und erleichtern die Einbindung der nächsten Generation. Zugleich sind sie rechtlich anspruchsvoll. Sie müssen mit Erbrecht, Pflichtteilsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und familiären Zielvorstellungen vereinbar sein.
Family Offices spielen bei solchen Strukturen häufig eine zentrale Rolle: Sie koordinieren Verwaltung, Reporting, Ausschüttungen, Gremiensitzungen und Kommunikation zwischen den Familienstämmen. Damit diese Arbeit langfristig funktioniert, müssen die rechtlichen Grundlagen klar, praktikabel und konfliktfest sein.
MEYER-KÖRING unterstützt bei der Gestaltung, Prüfung und Weiterentwicklung solcher Strukturen. Ziel ist nicht maximale Komplexität, sondern eine Ordnung, die zur Familie passt und auch in schwierigen Situationen trägt.
Unternehmensbeteiligungen und Unternehmerfamilien
Bei Unternehmerfamilien ist erbrechtliche Nachfolgeplanung immer auch Unternehmenssicherung. Gesellschaftsanteile, Stimmrechte, Geschäftsführungsbefugnisse, Abfindungsregelungen, Nachfolgeklauseln und Finanzierungsstrukturen müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass das Unternehmen im Erbfall handlungsfähig bleibt.
Family Offices stehen hier oft an der Schnittstelle zwischen Familie, Geschäftsführung, Beirat, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Banken und Vermögensverwaltung. Sie müssen wissen, ob die vorhandene Struktur belastbar ist: Passt der Gesellschaftsvertrag zum Testament? Kann ein Testamentsvollstrecker Gesellschafterrechte ausüben? Welche Pflichtteils- und Steuerlasten drohen? Welche Liquidität ist erforderlich? Welche Rolle sollen nicht aktive Familiengesellschafter künftig spielen?
Wir beraten bei der rechtlichen Strukturierung von Unternehmernachfolgen und bei der Überprüfung bestehender Regelungen. Dazu gehören Unternehmertestamente, Gesellschaftsverträge, Familienverfassungen, Beiratsmodelle, Pflichtteilsverzichte, lebzeitige Übertragungen, Holdingstrukturen, Stiftungen und Testamentsvollstreckung im unternehmerischen Umfeld.
Stiftungen und langfristige Vermögensbindung
Stiftungen können in der Nachfolgeplanung vermögender Familien eine wichtige Rolle spielen. Sie kommen in Betracht, wenn Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck dienen, ein Unternehmen langfristig gehalten, familiärer Einfluss geordnet oder gemeinnütziges Engagement gesichert werden soll.
Für Family Offices stellen Stiftungen besondere Anforderungen. Sie müssen mit Satzung, Governance, Vermögensverwaltung, Ausschüttungen, steuerlichen Vorgaben, Familieninteressen und der erbrechtlichen Gesamtplanung abgestimmt werden. Bei Familienstiftungen geht es häufig um langfristige Versorgung, Einfluss und Vermögenserhalt. Bei gemeinnützigen Stiftungen treten Zweckverwirklichung, Mittelverwendung und Aufsicht hinzu.
Wir prüfen, ob und in welcher Form eine Stiftung zur Nachfolgeplanung passt. Dabei geht es nicht um schematische Lösungen. Eine Stiftung ist kein Allheilmittel. Sie ist nur dann sinnvoll, wenn sie ein konkretes Ziel besser erreicht als Testament, Familiengesellschaft, Holding oder lebzeitige Übertragung.
Internationale Vermögen und grenzüberschreitende Nachfolge
Family Offices betreuen häufig Familien mit internationalem Bezug. Vermögenswerte liegen in mehreren Staaten, Familienmitglieder haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze, Immobilien befinden sich im Ausland, Konten und Beteiligungen werden international gehalten.
Solche Konstellationen werfen komplexe Fragen auf: Welches Erbrecht gilt? Ist eine Rechtswahl sinnvoll? Werden deutsche Testamente im Ausland anerkannt? Welche ausländischen Pflichtteils- oder Noterbrechte sind zu beachten? Welche steuerlichen Folgen entstehen in mehreren Jurisdiktionen? Wie werden ausländische Vollmachten, Trusts, Stiftungen oder Gesellschaftsstrukturen einbezogen?
Wir begleiten Family Offices bei der deutschen erbrechtlichen Einordnung internationaler Vermögensstrukturen und koordinieren bei Bedarf die Zusammenarbeit mit ausländischen Beratern. Ziel ist eine Nachfolgeplanung, die grenzüberschreitende Reibungsverluste vermeidet und für die Familie nachvollziehbar bleibt.
Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement
Bei größeren Vermögen ist Testamentsvollstreckung häufig ein zentrales Instrument der Nachfolgeplanung. Sie sorgt dafür, dass der letzte Wille nach dem Erbfall nicht nur rechtlich gilt, sondern auch professionell umgesetzt wird.
Ein Testamentsvollstrecker kann Vermögenswerte sichern, Immobilien verwalten, Depot- und Bankthemen koordinieren, Unternehmensbeteiligungen begleiten, Vermächtnisse erfüllen, Pflichtteilsansprüche prüfen und Erbengemeinschaften auseinandersetzen. Gerade bei komplexen Familienvermögen kann dies entscheidend sein, um Handlungsfähigkeit zu erhalten und Konflikte zu begrenzen.
Für Family Offices ist dabei wichtig, die Rolle des Testamentsvollstreckers klar zu definieren. Soll das Family Office unterstützend tätig bleiben? Welche Aufgaben übernimmt der Testamentsvollstrecker? Welche Berichtspflichten bestehen? Wer entscheidet über Vermögensverwaltung, Immobilien, Ausschüttungen oder unternehmerische Beteiligungen? Wie werden Banken, Vermögensverwalter, Steuerberater und Familiengremien eingebunden?
Unsere Sozietät verfügt über langjährige Erfahrung in der Testamentsvollstreckung. Partner unserer Kanzlei waren an der Gründung der AGT – Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. – beteiligt. Rechtsanwalt Alexander Knauss ist dort seit nahezu 25 Jahren Vorstandsmitglied. Diese Erfahrung prägt unsere Beratung bei der Gestaltung, Begleitung und Durchführung professioneller Testamentsvollstreckungen.
Nach dem Erbfall: Abwicklung, Streit und Koordination
Auch bei guter Planung ist der Erbfall ein kritischer Moment. Vermögenswerte müssen gesichert, Zuständigkeiten geklärt, Banken informiert, Immobilien betreut, Beteiligungen verwaltet, Fristen beachtet und steuerliche Pflichten angestoßen werden. Gleichzeitig können Pflichtteilsansprüche, Testamentsauslegung, Erbstreitigkeiten oder internationale Fragen die Abwicklung erschweren.
Family Offices übernehmen in dieser Phase häufig eine koordinierende Rolle. Sie benötigen schnelle, belastbare rechtliche Einschätzungen und eine klare Strategie für die Kommunikation mit Erben, Pflichtteilsberechtigten, Testamentsvollstreckern, Nachlassgerichten, Banken, Vermögensverwaltern und Steuerberatern.
MEYER-KÖRING unterstützt in solchen Situationen sowohl beratend als auch forensisch. Wir prüfen Testamente und Erbverträge, begleiten Erbscheinverfahren, klären Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche, vertreten in Erbstreitigkeiten, unterstützen Testamentsvollstrecker und entwickeln Lösungen für die geordnete Nachlassabwicklung.
Dabei gilt: Nicht jeder Konflikt muss eskalieren. Bei vermögenden Familien ist eine diskrete, wirtschaftlich vernünftige Einigung häufig vorzugswürdig. Wo Ansprüche jedoch unbegründet, überhöht oder strategisch missbräuchlich geltend gemacht werden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten mit der notwendigen Konsequenz.
Schnittstelle zu Banken, Vermögensverwaltern und Beratern
Family Offices arbeiten selten allein. Sie koordinieren ein Netzwerk aus Banken, Vermögensverwaltern, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Immobilienberatern, Unternehmensberatern und ausländischen Rechtsanwälten. Erbrechtliche Fragestellungen müssen sich in dieses Netzwerk einfügen.
Gerade im Erbfall entstehen häufig Schnittstellenprobleme: Banken verlangen Legitimationsunterlagen, Vermögensverwalter benötigen Weisungen, Steuerberater brauchen Nachlasswerte, Notare bereiten Erbschein- oder Übertragungsunterlagen vor, Gesellschaften benötigen Klarheit über Gesellschafterrechte, Familienmitglieder erwarten Transparenz.
Unsere besondere Stärke liegt darin, beide Seiten zu verstehen: die private und familiäre Interessenlage der Familie ebenso wie die rechtlichen und praktischen Anforderungen von Banken, Vermögensverwaltern und Beratern. Diese Doppelperspektive erleichtert die Koordination komplexer Nachlassfälle erheblich.
Diskretion, Struktur und zweite Meinung
Family Offices benötigen häufig keine dauerhafte allgemeine Rechtsberatung, sondern punktgenaue Unterstützung: eine unabhängige Zweitmeinung zu einer Nachfolgestruktur, die Prüfung eines Testamentsentwurfs, eine Risikoeinschätzung zu Pflichtteilsansprüchen, die Begleitung eines streitigen Erbfalls oder die rechtliche Absicherung einer Familiengesellschaft.
Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, vorhandene Strukturen zu respektieren und gezielt zu ergänzen. Wir arbeiten diskret, lösungsorientiert und kooperativ mit bestehenden Beratern zusammen. Dabei legen wir Wert auf klare Einschätzungen, verständliche Entscheidungsgrundlagen und eine Dokumentation, die auch gegenüber Familiengremien, Beiräten oder Gesellschafterkreisen tragfähig ist.
Gerade bei größeren Vermögen ist die Qualität der rechtlichen Beratung oft nicht daran zu erkennen, dass sie möglichst viele Probleme beschreibt. Entscheidend ist, Risiken zu priorisieren, Handlungsoptionen aufzuzeigen und eine Linie zu entwickeln, die rechtlich, wirtschaftlich und familiär trägt.
Unsere besondere Stärke
Erbrechtliche Beratung für Family Offices verlangt Spezialisierung und Überblick zugleich. Es genügt nicht, das Erbrecht isoliert zu betrachten. Erbrechtliche Entscheidungen wirken auf Gesellschaftsverträge, Steuerbelastungen, Bankbeziehungen, Vermögensverwaltung, familiäre Governance und den späteren Vollzug des letzten Willens.
Bei MEYER-KÖRING arbeiten Fachanwälte für Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) zusammen. Diese Verbindung ist gerade für Family Offices wertvoll, weil sie komplexe Vermögensstrukturen nicht nur juristisch prüfen, sondern in ihrer wirtschaftlichen und organisatorischen Gesamtwirkung erfassen müssen.
Unsere Beratung ist diskret, erfahren und schnittstellenorientiert. Sie fügt sich in bestehende Beraternetzwerke ein und schafft dort rechtliche Klarheit, wo Nachfolge, Vermögen, Familie und Unternehmen ineinandergreifen.
Ihre Ansprechpartner für Erbrecht und Family Offices
Family Offices tragen Verantwortung für Vermögen, Strukturen und Familienfrieden. Erbrechtliche Planung ist dabei ein wesentlicher Bestandteil langfristiger Vermögenssicherung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Nachfolgestruktur prüfen lassen, Pflichtteilsrisiken analysieren, eine Testamentsvollstreckung gestalten, eine Familiengesellschaft rechtlich absichern oder einen komplexen Erbfall begleiten lassen möchten.
Wir unterstützen Sie mit erbrechtlicher Spezialisierung, bankrechtlichem und steuerlichem Verständnis, Erfahrung in der Testamentsvollstreckung und einem klaren Blick für die besonderen Anforderungen vermögender Familien.
EXPERTISE
- Nachfolgeplanung für komplexe Vermögensstrukturen
- Testament, Erbvertrag und Vermögensarchitektur
- Pflichtteilsrisiken erkennen und steuern
- Stiftungen und langfristige Vermögensbindung
- Internationale Vermögen und grenzüberschreitende Nachfolge
- Testamentsvollstreckung und Nachlassmanagement
- Nach dem Erbfall: Abwicklung, Streit und Koordination
MANDANTEN
Unsere Mandanten sind Single Family Offices, Multi Family Offices, Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen, Familiengesellschafter, Family-Office-Verantwortliche, Beiräte, Stiftungsorgane, Testamentsvollstrecker sowie Erben und Pflichtteilsberechtigte in komplexen Vermögensstrukturen.
Typische Anliegen sind die Prüfung und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsverzichten, die Abstimmung von Nachfolgeplanung und Gesellschaftsverträgen, die Strukturierung lebzeitiger Übertragungen, die Errichtung oder Überprüfung von Familiengesellschaften, die Begleitung von Stiftungsmodellen, die Pflichtteilsplanung, die rechtliche Einordnung internationaler Bezüge, die Gestaltung von Testamentsvollstreckungen und die Vertretung in streitigen Nachlassfällen.
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