Auch für kirchliche Arbeitgeber gilt grundsätzlich das allgemeine staatliche Arbeitsrecht. Wegen des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, bestehen zusätzlich zahlreiche entscheidende Besonderheiten und Abweichungen, die unter dem Begriff „kirchliches Arbeitsrecht“ zusammengefasst werden. Sie prägen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der katholischen sowie evangelischen Kirche und deren Einrichtungen.

Die Beratung und Vertretung kirchlicher Arbeitgeber setzt, neben ausgezeichneter Expertise im allgemeinen Arbeitsrecht, Fachwissen der kirchlichen Regelungen und Rechtsordnungen voraus (z.B. AVR Caritas, AVR Diakonie, BAT-KF, MAVO, MVG EKD). Präzise Kenntnis des kirchlichen Arbeitsrechts sowie der einschlägigen Rechtsprechung des BAG sind für eine kompetente und zielgerichtete Mandatsbearbeitung unverzichtbar.

MEYER-KÖRING verfügt über die notwendige Expertise und praktische Erfahrung, um kirchliche Arbeitgeber in allen Rechtsfragen des kirchlichen Arbeitsrechts zu beraten. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht referieren und veröffentlichen zudem regelmäßig zum kirchlichen Arbeitsrecht, z.B. im Rahmen des Rheinischen Kirchenarbeitsrechtstags. Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

EXPERTISE

  • Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
  • Besondere Loyalitätspflichten
  • Mitarbeitervertretungsordnung
  • Mitarbeitervertretungsgesetz
  • Mitbestimmungsrecht
  • Eingruppierung
  • Kündigung
  • Arbeitsbedingungen
  • Kirchliches Datenschutzrecht
  • Dritter Weg
  • Dienstgemeinschaft

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten sowohl katholische als auch evangelische Arbeitgeber bundesweit in allen Rechtsfragen.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • TOP-Wirtschafts­kanzlei für Arbeits­recht

    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Kanzlei für Arbeits­recht

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwältin für Arbeits­recht: Ebba Herfs-Röttgen

    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Anwalt für Arbeits­recht: Prof. Dr. Nicolai Besgen

    (Wirt­schafts­Woche, 2023, 2020)

  • „Das Team ist insbe­sondere für seine besondere Expertise im Bereich öffent­licher Arbeit­geber und Stiftungen bekannt“.

    (JUVE-Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2017/2018)

  • Exzel­lenter Ruf dieser in Bonn und Berlin tätigen Arbeits­rechts­praxis“

    (JUVE-Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2016/2017)

  • Führende Namen im Rheinland – Arbeits­recht: Dr. Nicolai Besgen (MEYER-KÖRING, Bonn)“

    (JUVE Handbuch „Wirtschafts­kanz­leien“ 2017/2018, 2016/2017)

  • TOP-Anwalt für Arbeits­recht: Dr. Nicolai Besgen

    (FOCUS Magazin „Ihr Recht“, u.a. 2017)

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