01.02.2010

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat unserem Sozius, Herrn Rechtsanwalt Alfred Hennemann, aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse gestattet, die Bezeichnung

„Fachanwalt für Informationstechnologierecht“

zu führen.

Wir gratulieren herzlich!

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen