Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Pressemitteilung vom 16.08.2011 bestätigt, dass in der liechtensteinischen Botschaft in Berlin der Entwurf eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen Liechtenstein und Deutschland (DBA Lichtenstein) paraphiert wurde. Die Unterzeichnung des Abkommens soll bis (spätestens) zum Ende dieses Jahres erfolgen.
Die Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in Liechtenstein sowie die Regelung eines Verfahrens zur zukünftigen Besteuerung des in Liechtenstein angelegten Kapitalvermögens, soll – so die Pressemitteilung des BMF – nicht Gegenstand des neuen Steuerabkommens sein. Ein solches Nachbesteuerungsverfahren soll allerdings Gegenstand künftiger Gespräche sein. Die beiden Staaten beabsichtigen ein gesondertes Steuerabkommen abzuschließen, das der Nachbesteuerung der bisher unversteuerten Kapitalanlagen in Liechtenstein sowie der Schaffung eines Verfahrens zur Durchführung eines (regulären) Besteuerungsverfahrens mit Abgeltungswirkung dienen soll.
Damit wird das neue DBA Liechtenstein seinem Umfang nach nicht mit dem neuen Steuerabkommen, das unter dem 10.08.2011 zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossen worden ist, übereinstimmen. Das voraussichtlich im Jahr 2013 in Kraft tretende Steuerabkommen Schweiz/Deutschland sieht sowohl ein Besteuerungsverfahren für bisher unversteuerte Kapitalerträge als auch die Besteuerung der von deutschen Steuerpflichtigen zukünftig in der Schweiz vereinnahmten Kapitalerträge vor.
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023)
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2021)
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