Die Zeitschrift Focus hat im Oktober 2013 in einem Spezialheft eine Liste der Wirtschaftskanzleien veröffentlicht, die dort als „Deutschlands Top-Kanzleien“ bezeichnet werden. Nach Angaben der Zeitschrift beruht die Bewertung auf Ermittlungen eines Marktforschungsinstituts. Dieses hat in erster Linie mehrere tausend Fachanwälte gebeten, andere Anwaltskanzleien aus ihrem Fachgebiet (natürlich nicht die eigene Anwaltspraxis) zu benennen, die sie als besonders qualifiziert und erfahren ansehen. Außerdem ist auch berücksichtigt worden, in welchem Umfang die Kanzlei in Branchenpublikationen oder in der Wirtschaftspresse in Erscheinung getreten ist.
Für den Bereich des Arbeitsrechts ist – als einzige Kanzlei im Bonner Raum – Meyer-Köring Rechtsanwälte und Steuerberater als „Top-Kanzlei für Arbeitsrecht“ ermittelt worden. In den Standorten der Kanzlei in Bonn und Berlin sind sieben Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht und weitere Anwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht tätig.
In Veröffentlichungen der Zeitschrift WirtschaftsWoche in den Jahren 2009 und 2012 war Meyer-Köring bereits als „Top-Kanzlei für Erbrecht“ und als „Top-Kanzlei für Vermögensschutz und Ehevertragsrecht“ empfohlen worden.
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