09.11.2016

Die Düsseldorfer Tabelle, die Richtwerte für die Ermittlung des Kindesunterhalts ausweist, ist für die Zeit ab dem 01. Januar 2017 geändert worden. Die Unterhaltsbeträge erhöhen sich demnach zwischen  7 und 18 Euro monatlich. Sie finden die neue Tabelle hier, außerdem auf der Internet-Seite rechts unter „Downloads“ und im Newsletter als Anhang.

Was letztlich an Unterhalt zu zahlen ist, steht allerdings noch nicht genau fest. Denn vom Kindesunterhalt, der sich aus der Tabelle ergibt, wird bei minderjährigen KInder die Hälfte des staatlichen Kindergeldes abgezogen und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld. Das Kindergeld soll ab Januar 2017 erneut erhöht werden, aber voraussichtlich nur um zwei Euro monatlich. Die genaue Erhöhung wird voraussichtlich erst im Dezember 2016 feststehen. Bis die neuen Kindergeldsätze feststehen, kann überschlägig mit den bisherigen Kindergeldbeträgen zuzüglich zwei Euro gerechnet werden (dann 1. und 2. Kind je 192 Euro, 3. Kind 198 Euro, 4. und jedes weitere Kind 223 Euro, hälftige Abzugsbeträge dann also beim 1. und 2. Kind je 96 Euro, beim 3. Kind 99 Euro, beim 4. und jedem weiteren Kind 111,50 Euro).

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Of Counsel
Rainer Bosch
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Familienrecht
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