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03.01.2017
Bisher beträgt der gesetzliche Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) 8,50 € brutto je Zeitstunde.
Ab dem 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn um 0,34 € erhöht und beträgt daher 8,84 € brutto je Zeitstunde. Dies hat die Mindestlohnkommission im Juni 2016 beschlossen. Das Bundeskabinett hat diese Entscheidung der Mindestlohnkommission nun in einer Verordnung umgesetzt.
Über die Anpassung des Mindestlohns wird nach § 9 Abs. 1 S. 2 MiLoG alle zwei Jahre entschieden.
Auszeichnungen
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TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht(WirtschaftsWoche 2026, 2025, 2024 - 2020)
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TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht(FOCUS SPEZIAL 2025, 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen(WirtschaftsWoche, 2026, 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen(WirtschaftsWoche 2023, 2020)
https://www.meyer-koering.de/meldungen/2293/
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