31.07.2017 -

Liebe Leserin, lieber Leser,

während Praxisschließzeiten müssen Ärzte dafür Sorge tragen, dass ihre Patienten medizinisch versorgt sind – und lassen sich deshalb in der Regel entweder durch einen Kollegen in dessen Praxis oder einen Vertreter in den eigenen Räumen vertreten. Für beides gibt es rechtliche Vorgaben zu beachten. Was man hierzu wissen sollte, erfahren Sie in der neuesten Ausgabe von MK MED. In unserem Newsletter für Heilsberufe lesen außerdem, warum es beim Abschluss von Praxismietverträgen immer wieder zu Konflikten kommt. Auch die weiteren Beiträge unserer Sommerausgabe verhelfen Ihnen hoffentlich zu vielen neuen Erkenntnissen auf dem Gebiet des Medizinrechts.

Herunterladen können Sie MK MED 3/2017 hier.

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre und eine wunderbare Sommerzeit!

Mit besten Grüßen

DR. STEPHAN DORNBUSCH
WOLF CONSTANTIN BARTHA
GESCHÄFTSFÜHRENDE PARTNER

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autoren

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  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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  • Handels- und Gesellschaftsrecht
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  • Fachanwalt für Medizinrecht
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  • Vertragsarztrecht
  • Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Praxisgemeinschaften, Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Ärzten)
  • Arzthaftungsrecht
  • Praxisübernahmen/-verkäufe
  • Psychotherapeutenrecht
  • Berufs- und Disziplinarrecht der Heilberufe

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