21.01.2018

Bonn, 25. Januar 2018 – Verbesserter Datenschutz, aber auch deutlich höherer Aufwand für Unternehmen: Ab Ende Mai entfaltet die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre rechtliche Wirkung in Deutschland. Angekündigt war sie schon lange, trotzdem bestehen bei vielen Unternehmen aktuell noch Unsicherheiten rund um das Umsetzen der verschärften Vorgaben. Besonders betroffen hiervon ist auch der Beschäftigten-Datenschutz, der gerade öffentliche Arbeitgeber zu weitreichenden Anpassungen verpflichtet. MEYER-KÖRING hat auf den erhöhten Beratungsbedarf reagiert und seine Kapazitäten in diesem Bereich Anfang des Jahres aufgestockt: Der IT-Rechtsexperte Dr. Steffen Wiederhold verstärkt seit 4. Januar das IT-rechtliche Dezernat am Standort Bonn.


Mit dem Fachanwalt für IT-Recht Dr. Steffen Wiederhold stockt MEYER-KÖRING die Kapazitäten im Bereich Datenschutz und Digitalisierung weiter auf. 

Umfassende Expertise rund um die Digitalisierung von Prozessen und Unternehmen

Der Fachanwalt für IT-Recht verfügt über langjährige Erfahrungen auf diesem Gebiet: Seit über zehn Jahren befasst er sich intensiv mit dem Datenschutzrecht. Er berät Unternehmen, Start-ups sowie öffentliche Einrichtungen darüber hinaus in allen rechtlichen Fragen der Digitalisierung. Parallel dazu war er mehrere Jahre als Datenschutzbeauftragter der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und aller Kunst- und Musikhochschulen in staatlicher Trägerschaft in NRW tätig.

„Wir sind hocherfreut, dass wir mit Dr. Wiederhold einen so erfahrenen Fachanwalt gewinnen konnten, der in unserer Kanzlei eine wichtige Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten besetzt. Seine Expertise gerade im Bereich des Beschäftigten-Datenschutzes kommt derzeit vor allem unseren Mandanten im Bereich Arbeitsrecht zugute“, sagt Alexander Knauss, Geschäftsführender Partner von MEYER-KÖRING.

Autorin

Bild von  Katharina Burkert
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Burkert
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