30.01.2018

Bonn, 31. Januar 2018 – Sebastian Thierau ist von der Rechtsanwaltskammer Köln zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt worden. Die Zahl der Fachanwaltstitel bei MEYER-KÖRING erhöht sich damit auf 30. Das Dezernat Bau- und Architektenrecht ist Teil der Kanzlei-Kompetenz Immobilien und eines von insgesamt sechs Themenfeldern, auf die sich die Kanzlei fokussiert. Neben Immobilien zählen dazu Arbeit, Medizin, Persönliches, Steuern und Unternehmen. Im interdisziplinären Team „Immobilien“ arbeiten standortübergreifend sechs Rechtsanwältinnen und -anwälte unterschiedlicher Fachrichtungen.


Anerkennung juristischer Fachexpertise: Sebastian Thierau wurde zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt.

Die Zutaten: Erfahrung, Fallzahlen und Fortbildung

Um den Fachanwaltstitel beantragen zu können, müssen Anwärter mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine Mindestanzahl von Fällen in dem Rechtsgebiet federführend bearbeitet haben – im Bau- und Architektenrecht sind dafür 80 Fälle erforderlich. Zusätzlich ist der erfolgreiche Abschluss des entsprechenden Fachanwaltslehrgangs mit einem Umfang von 120 Stunden nachzuweisen.

„Wir gratulieren Sebastian Thierau herzlich zu seinem Fachanwaltstitel. Ausgewiesene Spezialkompetenz ist einer der Kernwerte unserer Kanzlei. Aus diesem Grund unterstützen wir unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte intensiv auf dem Weg zur offiziellen Anerkennung ihrer Expertise“, unterstreicht Alexander Knauss, Geschäftsführender Partner von MEYER-KÖRING in Bonn.

Sebastian Thierau ist seit 2014 als Rechtsanwalt bei MEYER-KÖRING in Bonn tätig, 2017 erfolgte die Ernennung zum Assoziierten Partner. Insbesondere berät und vertritt er Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in bauvorbereitenden und baubegleitenden Fragestellungen sowie rund um das Vergaberecht.

Autorin

Bild von  Katharina Ernst
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Ernst
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