13.09.2018 -

Viele Ärzte und Psychotherapeuten mit einer Kassenzulassung haben Anfang September ein Anschreiben der KV Berlin mit dem Betreff „Überprüfung der Einhaltung der Versorgungsaufträge gem. § 95 Abs. 3 SGB V“ erhalten. Angeschrieben wurden KV-Mitglieder, die in 2017 weniger als 204 Stunden Leistungszeit im Quartal erbracht haben, deren Fallzahl im Quartal weniger als 75 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl ihrer Fachgruppe betrug und weniger als 20 Stunden Sprechstunden in der Woche gemeldet haben.


Die KV-Berlin überprüft derzeit die Einhaltung der Versorgungsaufträge gem. § 95 Abs. 3 SGB V. Bei langfristigem Unterschreiten der entsprechenden Vorgaben droht ein Verlust der Zulassung. 

Die Angelegenheit sollte ernst genommen werden. Es ist davon auszugehen, dass spätestens in einem Jahr eine erneute Überprüfung erfolgt. Sollte die Auslastung der Praxis weiterhin nicht den Vorgaben entsprechen und damit unterdurchschnittlich sein, droht ein Zulassungsentziehungsverfahren. Die Entziehung der Zulassung erfolgt ohne Entschädigung oder Ausgleichzahlung an den betroffenen Arzt oder Therapeuten. Um für die Zukunft gewappnet zu sein, ist es daher notwendig, jetzt zu handeln. Sollte eine Steigerung aus „eigener Kraft“ nicht möglich sein, verbleibt die Möglichkeit, diese in einer Jobsharings-Konstellation gemeinsam zu machen. Auch die Abgabe eines hälftigen Versorgungsauftrages im Rahmen der Veräußerung eines Praxisanteiles ist in Erwägung zu ziehen. Denn damit halbiert sich auch der an den Versorgungsauftrag geknüpfte Leistungsumfang.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne und finden die für Sie passende Lösung!

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autor

Bild von Dr. Sebastian Thieme
Partner
Dr. Sebastian Thieme
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Medizinrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Verkauf von Arztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Widerspruchsverfahren im Zulassungsrecht
  • Jobsharing
  • Medizinstrafrecht
  • Vertretung vor dem Zulassungsausschuss und dem Berufungsausschuss

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen