27.03.2019 -

Am 1. Mai 2019 tritt das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, in Kraft. Große Bedeutung kommt dabei auch Veränderungen im Regelwerk für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu. Wir stellen die wichtigsten Auswirkungen des neuen Gesetzes vor.


Am 1. Mai 2019 tritt das Termin­service- und Versor­gungs­gesetz (TSVG) in Kraft. Von großer Bedeutung sind damit auch Verän­de­rungen im Regelwerk für Medizi­nische Versor­gungs­zentren (MVZ), insbe­sondere für zahnärzt­liche.
(Copyright: Cherries/adobe.stock)

Weitere Themen unserer ersten Newsletter-Ausgabe des Jahres sind die praktischen Folgen eines BGH-Urteils zu Rückforderungsansprüchen privater Krankenversicherer gegen Krankenhäuser im Zusammenhang mit der Vorsteuer sowie ein aktuelles Urteil zur Zulassungshalbierung und dem damit verbundenen Regelleistungsvolumen (RLV).

Außerdem informieren wir über die aktuelle Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. Ein Beitrag unseres gewerbemietrechtlichen Dezernats widmet sich zudem der Frage, in welchem Zustand eine angemietete Fläche am Ende eines langjährigen Mietverhältnisses zurückzugeben ist.

Wir wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse mit MK MED und einen guten Frühlingsanfang!

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Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
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  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

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    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autorin

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Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Ernst
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