Am 1. Mai 2019 tritt das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz, kurz TSVG, in Kraft. Große Bedeutung kommt dabei auch Veränderungen im Regelwerk für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu. Wir stellen die wichtigsten Auswirkungen des neuen Gesetzes vor.
Am 1. Mai 2019 tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Von großer Bedeutung sind damit auch Veränderungen im Regelwerk für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), insbesondere für zahnärztliche.
(Copyright: Cherries/adobe.stock)
Weitere Themen unserer ersten Newsletter-Ausgabe des Jahres sind die praktischen Folgen eines BGH-Urteils zu Rückforderungsansprüchen privater Krankenversicherer gegen Krankenhäuser im Zusammenhang mit der Vorsteuer sowie ein aktuelles Urteil zur Zulassungshalbierung und dem damit verbundenen Regelleistungsvolumen (RLV).
Außerdem informieren wir über die aktuelle Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. Ein Beitrag unseres gewerbemietrechtlichen Dezernats widmet sich zudem der Frage, in welchem Zustand eine angemietete Fläche am Ende eines langjährigen Mietverhältnisses zurückzugeben ist.
Wir wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse mit MK MED und einen guten Frühlingsanfang!
Falls Sie MK MED als Newsletter abonnieren möchten, melden Sie sich bitte hier dafür an.
Auszeichnungen
-
Top-Kanzlei für Medizinrecht (Behandlerseite)(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)
-
TOP-Wirtschaftskanzlei Deutschlands im Bereich Gesundheit & Pharmazie(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013)
-
Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)
-
„Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)
Autorin
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.