09.04.2019

Viele Unternehmer profitieren von einer globalisierten Welt. Mit der Vernetzung sind Regelungen für die internationalen rechtsgeschäftlichen Beziehungen unerlässlich. Gleiches gilt auf persönlicher Ebene: Für die Rechtsbeziehungen von Eheleuten untereinander gibt es auf EU-Ebene eine Vielzahl familienrechtlicher Verordnungen. In dieser Ausgabe erfahren Sie, was bei Scheidung und Vermögensfragen im Europäischen Familienrecht gilt.


(Copyright: artjazz/adobe.stock)

Im ersten UNTERNEHMERBRIEF des Jahres informieren wir außerdem über die aktuelle Rechtsprechung zum Verfall von Resturlaub und klären über die gesetzlichen Vorgaben rund um geleistete Überstunden auf. Ein Beitrag unseres gewerbemietrechtlichen Dezernats widmet sich zudem der Frage, in welchem Zustand eine angemietete Fläche am Ende eines langjährigen Mietverhältnisses zurückzugeben ist.

Wir wünschen Ihnen viele neue Erkenntnisse bei der Lektüre, einen guten Start in den Frühling und schöne Osterfeiertage.

Hier geht’s zum MK UNTERNEHMERBRIEF Ausgabe 1/2019.

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Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Ernst
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