08.07.2019 -

Das BSG hat kürzlich entschieden, dass MVZ in Konzeptbewerbungen um die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen stets den dafür vorgesehenen Arzt bzw. die Ärztin benennen müssen. Wir führen aus, wie es zu dieser Entscheidung kam. Außerdem berichten wir in diesem Newsletter über eine Änderung im Sozial­ge­setz­buch, die Praxisinhabern ab sofort den langsamen Ausstieg aus dem Berufsleben erleichtert.

Diese und weitere spannende Themen aus dem Medizinrecht finden Sie ab sofort in der neuesten Ausgabe von MK MED.

Wir wünschen Ihnen viele neue Erkennt­nisse und genießen Sie den Sommer!

Hier geht’s zu MK MED 2/2019

Falls Sie MK MED als Newsletter abonnieren möchten, melden Sie sich bitte hier dafür an.

Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2022, 2021, 2020 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autorin

Bild von  Katharina Ernst
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Ernst
Ihre Ansprechpartnerin für
  • Presseanfragen
  • Interviews
  • Medienkooperationen
  • Kanzlei-Informationen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen