08.07.2019 -

Das BSG hat kürzlich entschieden, dass MVZ in Konzeptbewerbungen um die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen stets den dafür vorgesehenen Arzt bzw. die Ärztin benennen müssen. Wir führen aus, wie es zu dieser Entscheidung kam. Außerdem berichten wir in diesem Newsletter über eine Änderung im Sozial­ge­setz­buch, die Praxisinhabern ab sofort den langsamen Ausstieg aus dem Berufsleben erleichtert.

Diese und weitere spannende Themen aus dem Medizinrecht finden Sie ab sofort in der neuesten Ausgabe von MK MED.

Wir wünschen Ihnen viele neue Erkennt­nisse und genießen Sie den Sommer!

Hier geht’s zu MK MED 2/2019

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Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autorin

Bild von  Katharina Burkert
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Burkert
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