Die lange Zeit wenig beachtete Videosprechstunde für Gesprächsleistungen erfährt derzeit einen gewaltigen Zulauf an Nutzern. Dies führt nach Aussage der KV Berlin zu einer Überlastung der vorhandenen Infrastruktur.
Ab sofort darf in Berlin auch die Telefonsprechstunde vorübergehend kassenärztlich abgerechnet werden. (Copyright: von Lieres/adobe.stock)
Der Vorstand der KV Berlin hat daher mit Wirkung für das zweite Quartal 2020 beschlossen, dass übergangsweise auch Gesprächsleistungen per Telefon erbracht und abgerechnet werden können. Dies betrifft folgende Abrechnungsziffern des EBM:
- 03230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch
- 04230 Problemorientiertes ärztliches Gespräch
- 04355 Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung
- 04430 Neuropädiatrisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung)
- 14420 Kinder- und jugendpsychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung)
- 14222 Anleitung Bezugs- oder Kontaktperson
- 16220 Neurologisches Gespräch Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung)
- 21216 Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen
- 21220 Psychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung)
- 22220 Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)
- 22221 Psychosomatisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung)
- 23220 Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung)
- 21216 Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen
- 30708 Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie
II (Kapitel 35)
- 35110 Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
- 35111 Übende Interventionen als Einzelbehandlung
- 35112 Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Erwachsenen
- 35113 Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
- 35141 Vertiefte Exploration
- 35142 Zuschlag Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde
- 35600 Standardisierte Testverfahren
- 35601 Psychometrische Testverfahren › nur bei Erwachsenen
Die jeweils geltenden Mindestgesprächszeiten entsprechend des EBM gelten unverändert fort. Nähere Informationen der KV – Berlin finden Sie hier.
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