26.04.2020 -

Die aktuelle Pandemiesituation hat auf alle Branchen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Soweit nicht bereits der ganze Betrieb geschlossen und untersagt ist, führen die Kontaktbeschränkungen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen überall dort, wo der unmittelbare Kontakt unvermeidlich ist. Für all diese Branchen wurden bislang Hilfsmaßnahmen überlegt, diskutiert und verabschiedet. Für die niedergelassene Ärzteschaft ist dies im Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz erfolgt. Die Zahnärzte gingen aber bislang leer aus.

Das soll sich nun erfreulicherweise ändern: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem auch die zahnärztliche Versorgung und das wirtschaftliche Überleben der Praxen gesichert werden soll.


Auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte hat das BMG nun Hilfsmaßnahmen für die Covid-19-Pandemie erarbeitet. (Copyright: Tommaso Lizzul/adobe.stock)

Laut dem Entwurf sollen im Jahr 2020 von den Krankenkassen 90 Prozent der Gesamtvergütung des Jahres 2019 an die kassenzahnärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden. Davon werden zunächst die erbrachten Leistungen vergütet. Der verbleibende Betrag soll durch die KZV über Regelungen im Honorarverteilungsmaßstab so verteilt werden, dass die vertragszahnärztliche Versorgung sichergestellt ist und bleibt. Die konkrete Regelung wird also – wie auch bei den Ärzten – den regionalen Akteuren überlassen.

Dies wäre durchaus erfreulich, wenn nicht eine nachlaufende Einschränkung erfolgt: In den Jahren 2021 und 2022 sollen die so „überzahlten“ Beträge zu 70 Prozent (!) an die Krankenkassen zurückgezahlt werden. Eine dauerhafte Entlastung von den wirtschaftlichen Folgen ist also nur in Höhe von 30 Prozent zu erwarten.

Die KZBV hat bereits gegen diese Verteilung Bedenken erhoben. Es bleibt also spannend, wie hoch die Unterstützung am Ende tatsächlich ausfallen wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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