26.04.2020

Wir bieten unseren Mandanten ab sofort auch die Möglichkeit der Rechtsberatung per Videogespräch an. Die Online-Beratung ist von überall und mit PC, Tablet oder Smartphone möglich. Besonderer Vorteil: Es muss dafür keine Software installiert werden, eine Registrierung ist ebenfalls nicht erforderlich.

Die Video-Beratung wird in den Bereichen Familienrecht, Erbrecht und Medizinrecht zunächst von ausgewählten Anwälten angeboten. Bei Bedarf kommen weitere Rechtsanwälte und Beratungsbereiche hinzu.

Bei Interesse können Sie ein solches Gespräch telefonisch oder per E-Mail im Sekretariat Ihres Anwalts anmelden. Sie erhalten anschließend eine Terminbestätigung mit einem entsprechenden Link. 

„Durch die Corona-Krise sind viele Menschen inzwischen daran gewöhnt, sich online per Video auszutauschen. Für uns war es daher ein logischer Schritt, auch unser Beratungsangebot an diese Kommunikationsform anzupassen. Wie ersparen unseren Mandanten damit die Anreise zu einem Termin in unseren Büros und ermöglichen ihnen so eine unmittelbare Beratung ohne Ansteckungsangst“, erklärt Alexander Knauss, Geschäftsführender Partner der Sozietät am Standort Bonn.


Zeitgemäß und sicher: Ab sofort beraten wir unsere Mandanten bei Bedarf auch per Videogespräch. (Copyright: New Africa/adobe.stock)

Zertifizierte Sicherheit, Verschlüsselung und Server in Deutschland

Ebenfalls wichtig: Die Vertraulichkeit des Gesprächs bleibt genauso gewahrt wie im persönlichen Austausch mit dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin. Dafür nutzt MEYER-KÖRING ein System, das nach ISO/IEC 27001 zertifiziert ist. Der Server befindet sich in Deutschland, wo auch die Verschlüsselung erfolgt. „Die Wahrung des Mandatsgeheimnisses hat für uns oberste Priorität. Daher war es uns wichtig, kein Cloud-System US-amerikanischer Anbieter einzusetzen, auch wenn diese weit verbreitet sind. Wir haben uns stattdessen für einen Dienst entschieden, der strengsten Sicherheitsanforderungen genügt.“, so Alexander Knauss. Die Sicherheit gilt auch für Dokumente, die während des Video-Gesprächs ausgetauscht werden können. Das System erlaubt dem Anwalt oder der Anwältin zudem, den Bildschirm mit dem Mandanten zu teilen.

Autorin

Bild von  Katharina Ernst
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Ernst
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