28.04.2020

Weitere Entlastungsmaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen: Bund und Länder haben sich auf ein vereinfachtes Verfahren für einen vorgezogenen Verlustrücktrag verständigt. Damit soll die Unternehmensliquidität für kleinere und mittelständische Unternehmen sowie für Selbständige im Handel, in der Kultur oder im Gastronomiebereich kurzfristig verbessert werden. Den Wert der steuerlichen Liquiditätshilfe für NRW beziffert der Landes-Finanzminister Lutz Lienenkämper auf rund eine Milliarde Euro.


Eine zusätzliche steuerliche Hilfsmaßnahme soll die Liquidität von Unternehmen und Selbstständigen kurzfristig verbessern. (Copyright: makibestphoto/adobe.stock)

Vorübergehend können damit bereits jetzt absehbare rücktragsfähige Verluste des Jahres 2020 steuerlich berücksichtigt werden. Die bisher für Vorauszahlungszwecke für das Jahr 2019 angesetzten Einkünfte werden auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert, sofern aus den jeweiligen Einkunftsquellen aufgrund der Corona-Pandemie mit laufenden Verlusten zu rechnen ist. Die bereits geleisteten Vorauszahlungen für 2019 werden auf dieser Basis neu berechnet, herabgesetzt und die entsprechenden Differenzbeträge nach einer Verrechnung mit etwaigen Steuerrückständen kurzfristig erstattet. Von den Erleichterungen können auch krisenbetroffene private Vermieter profitieren.

Weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen der Finanzverwaltung in NRW finden Sie hier.

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  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2022/2023)

  • „Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuer­recht“
    (JUVE Handbuch Wirtschafts­kanz­leien 2017-2021)

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