06.05.2021 -

Nachdem sich Pläne zu einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag im Pflegebereich Anfang des Jahres nicht durchsetzen konnten, wurde laut mehrerer Pressemitteilungen nun ein neuer Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Spahn vorgelegt. Ziel auch dieser Regelung ist es, eine Lohnerhöhung für Altenpflegekräfte zu erreichen, insbesondere um die Attraktivität der Pflegeberufe zu erhöhen.


Pläne des Gesundheitsministeriums könnten kurzfristigen arbeitsrechtlichen Handlungsbedarf bei Trägern von Pflegeheimen und Pflegediensten auslösen (Copyright: Rido/adobe.stock).

Der neue Vorschlag stellt dabei auf die zwischen den Trägern der Pflegeeinrichtungen und Landesverbänden der Pflegekassen zu schließende Versorgungsverträge ab. Durch diese werden Pflegeeinrichtungen zur pflegerischen Versorgung der in der gesetzlichen Pflegeversicherung Versicherten zugelassen und werden berechtigt, ihre Leistungen mit der Pflegekasse abzurechnen.

Nach dem Gesetzesvorschlag sollen ab Juli 2022 Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die bezüglich der Entlohnung ihrer Beschäftigten entweder selbst einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, tarifähnlich bezahlen oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind.

Finanziert werden sollen die höheren Löhne anscheinend unter anderem durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags für Kinderlose um 0,1 %. Für die Entlastung der Arbeitgeber bei den Lohnkosten ist nach Pressemitteilungen im Gegenzug eine Erstattung des Arbeitgeberanteils für die Rentenversicherung aus Steuermitteln geplant. Pflegebedürftige sollen bezüglich ihres Eigenanteils ebenfalls entlastet werden.

Der Gesundheitsausschuss soll noch im Mai hierüber beraten. Geplant ist die Ankoppelung dieser Regelung an das bereits in den Bundestag eingebrachte „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“. Damit wäre eine Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode möglich.

Die Träger von Pflegediensten und Pflegheimen müssen diese kurzfristige gesetzgeberische Entwicklung genau verfolgen und ggfls. durch Änderung und Anpassung ihrer Arbeitsverträge bzw. Entlohnungsgrundsätze reagieren. MEYER-KÖRING wird über die Entwicklung weiter berichten und steht Pflegeinrichtungen als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung.

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