14.04.2005

Der Deutsche Bundestag hat am 15.04.2005 das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Zusammen mit den Verordnungen für den Netzzugang und die Netzentgelte bei Strom und Gas, die das Kabinett in dieser Woche beschlossen hat und die jetzt dem Bundesrat zugeleitet werden, liegt das Regelungswerk komplett auf dem Tisch. Die Aufsicht über die Energieversorgungsnetze wird der bisherigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als selbständige neue Aufgabe zugewiesen, die nun in „Bundesnetzagentur“ für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen umbenannt wird.

Das neue Energiewirtschaftsgesetz sieht u. a. eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung des Netzbetriebs von den übrigen Geschäftsfeldern der Energieversorgungsunternehmen vor. Die Entflechtungsbestimmungen gewährleisten die Neutralität des Geschäftsbetriebs und verhindern Quersubventionen zwischen den Geschäftsbereichen.

Ein weiteres Kernelement ist die Regulierung der Energieversorgungsnetze. Im Gasbereich bietet das Gesetz die Grundlage für das neue entry/exit-Netzzugangsmodell, das in der Gasnetzzugangsverordnung näher ausgestaltet wird.

Das derzeitige Niveau der Netzentgelte wird nach In-Kraft-Treten des Gesetzes im Rahmen einer neu gestalteten Missbrauchsaufsicht überprüft. Beabsichtigte Erhöhungen der Netzentgelte im Strombereich unterliegen bis zum Start der geplanten Anreizregulierung einer Vorabprüfung.

Die Rechte der industriellen, gewerblichen und privaten Verbraucher werden durch jederzeitige Beschwerde- und Klagemöglichkeiten, die auch für Verbraucherverbände gelten, maßgeblich gestärkt werden.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 29. April 2005 mit dem Gesetz befassen.

Pressemitteilung des BMWA v. 15.04.2005

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