19.06.2007

Auf den Sätzen der neuen, ab dem 01.07.2007 geltenden Regelbetragverordnung basiert die neue Düsseldorfer Tabelle, die für die Zeit ab dem 01.07.2007 angewandt werden soll. Da die Regelbeträge nach dem Gesetz herabgesetzt werden mussten, weil die Nettoeinkommen in den letzten Jahren gesunken sind, sind auch die Unterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle gegenüber den Sätzen vom 01.07.2005 um knapp 1% niedriger geworden. Die jetzigen Änderungen sind so gering, dass eine Änderung bestehender Unterhaltstitel im Zweifel nicht verlangt werden kann.

Wenn die ursprünglich für den 01.07.2007 geplante Reform des Unterhaltsrechts, die im Mai 2007 in letzter Minute zurückgestellt worden war, doch noch durchgeführt wird, so werden sich die Kindesunterhaltsbeträge gegenüber den jetzigen Werten deutlich weiter ermäßigen.

Die Tabelle stellt keine Rechtsnorm dar, sondern lediglich eine Orientierungshilfe, die eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung bewirken soll.

Einkommensgruppe

Monatsnetto- einkommen

0–5 Jahre

6–11 Jahre

12–17 Jahre

ab 18 Jahre Prozentsatz des Regelbetrags

Bedarfs-kontroll-betrag

               

1

bis 1.300

202 245 288 389

100

770/890

2

1.300–1.500

217 263 309 389

107

950

3

1.500–1.700

231 280 329 389

114

1000

4

1.700–1.900

245 297 349 401

121

1050

5

1.900–2.100 259 314 369 424

128

1100

6

2.100–2.300

273 331 389 447

135

1150

7

2.300–2.500

287 348 409 471

142

1200

8

2.500–2.800

303 368 432 497

150

1250

9

2.800–3.200

324 392 461 530

160

1350

10

3.200–3.600 344 417 490 563

170

1450

11

3.600–4.000

364 441 519 596

180

1550

12

4.000–4.400

384 466 548 629

190

1650

13

4.400–4.800

404 490 576 662

200

1750

 

Nähere Einzelheiten zur Berechnung finden Sie hier.

Verfasser: Rainer Bosch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Bonn

 

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