31.05.2005

Berlin, 1. Juni 2005

Bundesregierung erleichtert GmbH-Gründungen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 € auf 10.000 € abzusenken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.

„Die Bundesregierung trägt mit dem Entwurf dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung: Die Mehrzahl der Neugründungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital benötigen. Gerade Kleinunternehmen und Existenzgründer können durch dieses Gesetz leichter eine Gesellschaft gründen als bisher. Der Gesetzentwurf stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen GmbH auch im europäischen Vergleich, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung am 17. März 2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union.

In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen für die sogenannten Bestattungsfälle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die GmbH entweder gar keine Geschäftsführer mehr hat oder diese nur noch im Ausland schwer erreichbar sind.

Quelle: Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
presse@bmj.bund.de

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