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19.01.2006
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat unserem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Alfred Hennemann, am 18.01.2006 gestattet, die Bezeichnung
„Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“
zu führen.
Wir gratulieren herzlich!
https://www.meyer-koering.de/meldungen/565/
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