Wer Zinseinkünfte aus steuerlichen Gründen in spätere Zeiträume wie zum Beispiel in das Rentenalter verlagern will, ist mit Zerobonds gut bedient. Denn Zerobonds erbringen ihre Erträge in Form von Kurssteigerungen, die sich aus der Wiederanlage (Thesaurierung) der im Kurs aufgelaufenen Zinsen ergeben. Die Einnahmen resultieren aus der Differenz zwischen Emissions- bzw. Kaufkurs und dem Verkaufs- bzw. Einlösungspreis bei Fälligkeit. Vor allem der Zinseszinseffekt führt also zu einer attraktiven Rendite, und dies ohne zwischenzeitliches Wiederanlagerisiko oder Steuerbelastung der laufenden Zinszahlungen.
Zerobonds werden steuerlich erst relevant, wenn sie bei Fälligkeit zurückgezahlt oder vor Fälligkeit verkauft werden. Erst dann handelt es sich um Kapitaleinnahmen und erst dann unterliegen sie auch dem Zinsabschlag. Damit hat man es selbst in der Hand, den Besteuerungstermin in Zeiträume zu verlagern, in denen man voraussichtlich weniger Steuern zahlen muss. Der steuerliche Nachteil: Sie können für die Zerobonds den Sparerfreibetrag während der gesamten Besitzdauer nicht in Anspruch nehmen, sondern nur einmal im Jahr des Verkaufs bzw. der Einlösung. Der steuerliche Vorteil: Sie können bereits vorab Werbungskosten geltend machen.
Hinweis: Besonders bei einem hohen Steuersatz können Zerobonds optimal genutzt werden, wenn man den Kauf über einen Kredit finanziert. Die Kreditzinsen mindern nämlich über die gesamte Laufzeit Ihre übrigen Einnahmen. Dabei spielt es aus Steuersicht keine Rolle, ob Wertpapierkauf und Kreditaufnahme in einem Zug oder getrennt voneinander über mehrere Banken erfolgen. Damit das Gestaltungsmodell steuerlich anerkannt wird, müssen die Kapitaleinnahmen über den vorab entstandenen Werbungskosten liegen. Einen Überschuss kann man bereits im Erstjahr nachweisen. Denn sowohl die Kreditzinsen als auch die Kapitaleinnahmen durch den Nennwert bei Fälligkeit stehen bereits fest.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt & Steuerberater Andreas Jahn, Meyer-Köring v. Danwitz Privat – Bonn – 2006
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023)
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2021)
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