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Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über die Verfassungswidrigkeit der ungleichen Bewertung von Vermögensarten im Rahmen der Erbschaftsteuer (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um 9.00 Uhr veröffentlicht.
Wir werden die Entscheidung zeitnah auf unserer Homepage publizieren verbunden mit einer Einschätzung zu den Auswirkungen und evtl. Handlungsbedarf.
mitgeteilt von:
Alexander Knauss
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT und DVEV)
MEYER-KÖRING v.DANWITZ PRIVAT, Bonn
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