05.02.2007

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat unserer Kollegin, Frau Rechtsanwältin Barbara Scheben, am 31.01.2007 gestattet, wegen nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Bezeichnung

„Fachanwältin für Medizinrecht“

zu führen. Wir gratulieren herzlich!

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